Steuervertretung für ausländische Gesellschaften – die verlässliche Schnittstelle zu den Behörden in Italien
Ausländische Gesellschaften mit steuerlichen Verpflichtungen in Italien benötigen eine verlässliche Anlaufstelle vor Ort. Als umsatzsteuerlicher Vertreter übernehmen wir die Kommunikation mit den italienischen Finanzbehörden, unterstützen bei deklaratorischen Pflichten und sorgen für eine ordnungsgemäße steuerliche Registrierung und Compliance.
Steuerliche Pflichten zuverlässig erfüllen
Von der steuerlichen Registrierung über die laufende Erfüllung deklaratorischer Pflichten bis zur Kommunikation mit den zuständigen Behörden: Als Fiskalvertreter schaffen wir eine strukturierte Schnittstelle zwischen ausländischen Gesellschaften und den italienischen Finanzbehörden und sorgen für eine rechtssichere Abwicklung.
Wir beraten Sie gerne persönlich und kompetent
Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.
Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen
Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.