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Capannone industriale come sede per aziende e investimenti Capannone industriale come sede per aziende e investimenti

Steuer- und Rechtsberatung sowie Wirtschaftsprüfung

Umfassende Beratung für Unternehmen, Investoren und Unternehmensgruppen im nationalen und internationalen Kontext

Unternehmerische Entscheidungen werden zunehmend komplexer. Steuerliche, wirtschaftliche und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen greifen ineinander und erfordern eine Beratung, die Zusammenhänge erkennt und über einzelne Fachgebiete hinausdenkt.

 

Unsere Beratung vereint steuerliche Expertise, Wirtschaftsprüfung und unternehmerisches Verständnis. So können wir komplexe Sachverhalte umfassend beurteilen und Lösungen entwickeln, die den wirtschaftlichen und strategischen Anforderungen unserer Mandanten entsprechen.

 

Als international ausgerichtete Kanzlei begleiten wir Unternehmen, Unternehmer, Investoren und Unternehmensgruppen in allen Phasen ihrer Entwicklung – von der laufenden steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung über Unternehmensnachfolgen, Umstrukturierungen und M&A-Transaktionen bis hin zu grenzüberschreitenden Projekten.

 

Unsere Verwurzelung in Südtirol, unsere mehrsprachige Ausrichtung und unsere langjährige internationale Erfahrung und unser Standort in Mailand ermöglichen es uns, Mandanten in nationalen und grenzüberschreitenden Fragestellungen verlässlich zu begleiten. Wir vermitteln sicher zwischen unterschiedlichen Steuer-, Rechts-, Wirtschafts- und Kulturräumen.

 

 

 

 

Unsere Kernkompetenzen auf einen Blick

Steuerberatung

Steuern planbar machen

Wir beraten im nationalen und internationalen Steuerrecht und entwickeln rechtssichere Lösungen.

Rechtsberatung

Recht mit unternehmerischem Weitblick

Begleitung in allen Unternehmensphasen von Gründung über Wachstum und Umstrukturierung bis zur Nachfolge.

Wirtschaftsprüfung

VERTRAUEN DURCH UNABHÄNGIGE PRÜFUNG

Fundierte Analysen und unabhängige Bewertungen als verlässliche Grundlage für strategische Entscheidungen.

Corporate Services

EFFIZIENTE LÖSUNGEN FÜR CORPORATE SERVICES

Organisation rechtlicher und administrativer Prozesse unter Sicherstellung aller behördlichen Anforderungen.

Advisors

PDC Comploj Lorenzon Lechner & Partner: Erfahrene Partner mit fachlicher Kompetenz, internationaler Ausrichtung und Verständnis für unternehmerische Entscheidungen

Langjährige Expertise, fachliche Präzision und ein tiefes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge prägen unsere Beratung. Persönliche Betreuung, hohe Qualitätsstandards und ein offener Austausch bilden die Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Team

Kompetenz und Engagement für anspruchsvolle steuerliche und wirtschaftliche Fragestellungen

Hinter unserer Kanzlei steht ein engagiertes Team aus hoch qualifizierten Expertinnen und Experten mit breitgefächerten Fachkompetenzen und Spezialisierungen. Sorgfalt, Verlässlichkeit und ein hoher Qualitätsanspruch prägen die tägliche Arbeit und die Zusammenarbeit mit den Mandanten. 

Höchste Sorgfalt, ausgeprägte Verlässlichkeit und ein konsequenter Qualitätsanspruch bestimmen unsere tägliche Arbeit und bilden die Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten.

JULIANE APARECIDA
MANUELA FLORIS
VERENA GUADAGNINI
DANIEL MARTURANO
Partner von PDC Vieider Zanellato Lanznaster Pichler Gasteiger – Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte in Südtirol
BEATE PRATZER
Dott. GIANPAOLO ROSANI
EVELYN SCHWARZ
Dott. ILENIA TEZZELE
JASMIN WELSCHER
Branchen unserer Mandanten

EXPERTISE IN DEN WICHTIGSTEN BRANCHEN DER WIRTSCHAFT

Jede Branche folgt eigenen Regeln. Marktbedingungen und Unternehmensstrukturen unterscheiden sich oft erheblich. Deshalb setzt eine erfolgreiche Beratung ein tiefes Verständnis für die jeweiligen Besonderheiten eines Wirtschaftszweigs voraus.

Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

13.08.2026, Rundschreiben Nr. 35/2026

Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen

Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.

12.08.2026, Rundschreiben Nr. 34/2026

Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen

Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.