Unternehmerische Entscheidungen werden zunehmend komplexer. Steuerliche, wirtschaftliche und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen greifen ineinander und erfordern eine Beratung, die Zusammenhänge erkennt und über einzelne Fachgebiete hinausdenkt.
Unsere Beratung vereint steuerliche Expertise, Wirtschaftsprüfung und unternehmerisches Verständnis. So können wir komplexe Sachverhalte umfassend beurteilen und Lösungen entwickeln, die den wirtschaftlichen und strategischen Anforderungen unserer Mandanten entsprechen.
Als international ausgerichtete Kanzlei begleiten wir Unternehmen, Unternehmer, Investoren und Unternehmensgruppen in allen Phasen ihrer Entwicklung – von der laufenden steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung über Unternehmensnachfolgen, Umstrukturierungen und M&A-Transaktionen bis hin zu grenzüberschreitenden Projekten.
Unsere Verwurzelung in Südtirol, unsere mehrsprachige Ausrichtung und unsere langjährige internationale Erfahrung und unser Standort in Mailand ermöglichen es uns, Mandanten in nationalen und grenzüberschreitenden Fragestellungen verlässlich zu begleiten. Wir vermitteln sicher zwischen unterschiedlichen Steuer-, Rechts-, Wirtschafts- und Kulturräumen.
Langjährige Expertise, fachliche Präzision und ein tiefes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge prägen unsere Beratung. Persönliche Betreuung, hohe Qualitätsstandards und ein offener Austausch bilden die Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Hinter unserer Kanzlei steht ein engagiertes Team aus hoch qualifizierten Expertinnen und Experten mit breitgefächerten Fachkompetenzen und Spezialisierungen. Sorgfalt, Verlässlichkeit und ein hoher Qualitätsanspruch prägen die tägliche Arbeit und die Zusammenarbeit mit den Mandanten.
Höchste Sorgfalt, ausgeprägte Verlässlichkeit und ein konsequenter Qualitätsanspruch bestimmen unsere tägliche Arbeit und bilden die Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten.
Jede Branche folgt eigenen Regeln. Marktbedingungen und Unternehmensstrukturen unterscheiden sich oft erheblich. Deshalb setzt eine erfolgreiche Beratung ein tiefes Verständnis für die jeweiligen Besonderheiten eines Wirtschaftszweigs voraus.
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.
Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.