Dott. Comm. MONIKA MATTIVI
Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin bei Comploj Lorenzon Lechner & Partner - Tax & Audit
Ausbildung und Berufserfahrung
- Studium der Betriebswirtschaftslehre, Universität Ca’ Foscari Venedig. Abschluss im Studienjahr 1998/1999
- Berufsvorbereitende Ausbildung für den Steuerberaterberuf, Studienjahr 2000/2001
- Staatsexamen zur Ausübung des Berufs des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers, Februar 2005
- Eintragung in das Berufsregister der Steuerberater sowie in das Register der Wirtschaftsprüfer beim italienischen Justizministerium, April 2005
- Umfangreiche Berufserfahrung in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Zusammenarbeit mit Steuerberatungskanzleien
- Seit 2006 Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin bei Studio PDC Alliance¹
- Zusätzlich Übernahme von Organfunktionen in verschiedenen Gesellschaften als Überwachungsrätin (Sindaco), Wirtschaftsprüferin sowie Verwaltungsratsmitglied.
¹ Neue Kanzleibezeichnung ab 01.01.2026.
Fachkompetenzen
- Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung von Kapital- und Personengesellschaften
- Gesellschaftsrecht
- Erstellung von Steuererklärungen und gesetzlich vorgeschriebenen
- Meldungen Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen
Branchen
- Industrie
- Handel und Dienstleistungen
- Erneuerbare Energien
Rundschreiben
Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
13.08.2026, Rundschreiben Nr. 35/2026
Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.
12.08.2026, Rundschreiben Nr. 34/2026
Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen
Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.