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Monika Mattivi, Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin bei PDC Alliance Monika Mattivi, Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin bei PDC Alliance

Dott. Comm. MONIKA MATTIVI

Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin | Partner bei Comploj Lorenzon Lechner & Partner - Tax & Audit 

Ausbildung und Berufserfahrung

  • Studium der Betriebswirtschaftslehre, Universität Ca’ Foscari Venedig. Abschluss im Studienjahr 1998/1999 
  • Berufsvorbereitende Ausbildung für den Steuerberaterberuf, Studienjahr 2000/2001 
  • Staatsexamen zur Ausübung des Berufs des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers, Februar 2005 
  • Eintragung in das Berufsregister der Steuerberater sowie in das Register der Wirtschaftsprüfer beim italienischen Justizministerium, April 2005 
  • Umfangreiche Berufserfahrung in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Zusammenarbeit mit Steuerberatungskanzleien
  • Seit 2006 Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin bei Studio PDC Alliance¹ 
  • Zusätzlich Übernahme von Organfunktionen in verschiedenen Gesellschaften als Überwachungsrätin (Sindaco), Wirtschaftsprüferin sowie Verwaltungsratsmitglied. 

¹ Neue Kanzleibezeichnung ab 01.01.2026.

Fachkompetenzen

  • Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung von Kapital- und Personengesellschaften 
  • Gesellschaftsrecht 
  • Erstellung von Steuererklärungen und gesetzlich vorgeschriebenen 
  • Meldungen Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen

Branchen

  • Industrie 
  • Handel und Dienstleistungen 
  • Erneuerbare Energien
Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

22.09.2026, Rundschreiben Nr. 38/2026

Periodische Berichterstattung durch beauftragte Geschäftsführer – Erinnerung für das 1. Halbjahr 2026

Beauftragte Geschäftsführer müssen dem Verwaltungsrat und dem Überwachungsorgan zumindest halbjährlich über Geschäftsverlauf, Aussichten und wesentliche Geschäftsvorfälle berichten. Die Dokumentation für das erste Halbjahr 2026 sollte noch im dritten Quartal erfolgen.

02.09.2026, Rundschreiben Nr. 37/2026

Steuerbonus „hohe Kraftstoffpreise“ für Gütertransportunternehmen – Öffnung der Plattform für die Antragstellung

Die Plattform der Agentur für Zoll und Monopole für den außerordentlichen Steuerbonus zum Ausgleich der gestiegenen Dieselkosten ist offen. Anträge können vom 1. bis 15. September 2026 eingereicht werden; begünstigt sind Dieselkäufe von März bis August 2026.