Langjährige Expertise, fachliche Präzision und ein tiefes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge prägen die Beratung. Persönliche Betreuung, hohe Qualitätsstandards und ein offener Austausch bilden die Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Hinter der Kanzlei steht ein engagiertes Team aus qualifizierten Fachkräften mit vielfältigen Kompetenzen und Spezialisierungen. Sorgfalt, Verlässlichkeit und ein hoher Qualitätsanspruch prägen die tägliche Arbeit und die Zusammenarbeit mit den Mandanten.
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.
Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.