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Industriehalle als Standort für Unternehmen und Investitionen Industriehalle als Standort für Unternehmen und Investitionen

Steuer- und Rechtsberatung sowie Wirtschaftsprüfung

Advisors

PDC Comploj Lorenzon Lechner & Partner: Erfahrene Partner mit fachlicher Kompetenz, internationaler Perspektive und Verständnis für unternehmerische Entscheidungen

Langjährige Expertise, fachliche Präzision und ein tiefes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge prägen die Beratung. Persönliche Betreuung, hohe Qualitätsstandards und ein offener Austausch bilden die Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Team

Kompetenz und Engagement für anspruchsvolle steuerliche und wirtschaftliche Fragestellungen

Hinter der Kanzlei steht ein engagiertes Team aus qualifizierten Fachkräften mit vielfältigen Kompetenzen und Spezialisierungen. Sorgfalt, Verlässlichkeit und ein hoher Qualitätsanspruch prägen die tägliche Arbeit und die Zusammenarbeit mit den Mandanten.

JULIANE APARECIDA
MANUELA FLORIS
VERENA GUADAGNINI
DANIEL MARTURANO
Partner von PDC Vieider Zanellato Lanznaster Pichler Gasteiger – Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte in Südtirol
BEATE PRATZER
Dott. GIANPAOLO ROSANI
EVELYN SCHWARZ
Dott. ILENIA TEZZELE
JASMIN WELSCHER
Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

13.08.2026, Rundschreiben Nr. 35/2026

Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen

Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.

12.08.2026, Rundschreiben Nr. 34/2026

Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen

Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.