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Anwalt für Familienrecht, Trennung und Scheidung in Bozen

Familien verändern sich. Partnerschaften entstehen, Kinder werden geboren, Vermögen wird aufgebaut, Unternehmen werden über Generationen weitergegeben oder Lebenswege trennen sich. In all diesen Situationen begleiten wir unsere Mandanten mit rechtlicher, steuerlicher und – soweit erforderlich – gerichtlicher Unterstützung.

Vorsorge trifft auf Krisenbegleitung

Viele spätere Auseinandersetzungen lassen sich durch eine vorausschauende Gestaltung vermeiden. Wir beraten bei Güterstandsfragen, Vermögens- und Unternehmensnachfolge sowie bei familienrechtlichen Vereinbarungen und entwickeln Lösungen, die den Interessen aller Beteiligten gerecht werden. Lässt sich eine Trennung und Scheidung nicht vermeiden, stehen wir unseren Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht zur Seite. Unser Ziel ist es, tragfähige und faire Lösungen zu finden – insbesondere in Fragen des Unterhalts, der Vermögensauseinandersetzung, der elterlichen Verantwortung sowie der Betreuung und des Umgangs mit gemeinsamen Kindern.

Ihre Ansprechpartner

RA Avv. Vanessa Gasteiger RA Avv. Vanessa Gasteiger RA Avv. Vanessa Gasteiger E-Mail: gasteiger@pdc-alliance.com Tel.: +39 0471 288 333 Zum Profil →

Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

13.08.2026, Rundschreiben Nr. 35/2026

Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen

Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.

12.08.2026, Rundschreiben Nr. 34/2026

Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen

Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.