Steuerberatung für Unternehmen und Unternehmensgruppen mit Weitblick, Präzision und Verständnis für komplexe Strukturen
Steuerliche Fragestellungen erfordern Erfahrung, Sorgfalt und ein fundiertes Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge. Im Mittelpunkt stehen die laufende steuerliche Beratung, die Steuerplanung sowie die Analyse steuerlicher Risiken. Wir entwickeln rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Lösungen, die auf die individuellen Anforderungen unserer Mandanten zugeschnitten sind.
Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.
Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen
Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.