Investitionen und Transaktionen in Italien steuerlich sicher gestalten
Die steuerliche Strukturierung von Investitionen ausländischer Unternehmen in Italien zählt zu unseren zentralen Beratungsschwerpunkten. Gerade in der Planungsphase werden wichtige Grundlagen für den langfristigen Erfolg geschaffen. Dabei begleiten wir internationale Investoren bei der Umsetzung ihrer Transaktionen und sorgen für eine steuerlich effiziente Einbindung italienischer Gesellschaften in bestehende Konzernstrukturen.
Von der Gründung bis zur Reorganisation
Ob Unternehmenstransaktion, Gesellschaftsgründung, Holding- und Finanzierungsstruktur oder interne Reorganisation – jede Entscheidung wirkt sich auf die steuerliche Gesamtstruktur aus. Wir begleiten diese Prozesse mit Blick auf langfristige Stabilität, Effizienz und Rechtssicherheit.
Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht die Analyse der steuerlichen Auswirkungen auf die italienische Gesellschaft ebenso wie auf die internationale Unternehmensstruktur. So entstehen Lösungen, die rechtlich belastbar, systematisch abgestimmt und auf nachhaltigen Erfolg ausgerichtet sind.
Wir beraten Sie gerne persönlich und kompetent
Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.
Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen
Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.