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Investitionen und Transaktionen in Italien steuerlich sicher gestalten

Die steuerliche Strukturierung von Investitionen ausländischer Unternehmen in Italien zählt zu unseren zentralen Beratungsschwerpunkten. Gerade in der Planungsphase werden wichtige Grundlagen für den langfristigen Erfolg geschaffen. Dabei begleiten wir internationale Investoren bei der Umsetzung ihrer Transaktionen und sorgen für eine steuerlich effiziente Einbindung italienischer Gesellschaften in bestehende Konzernstrukturen.

Headset für telefonische Beratung und Mandantenbetreuung Headset für telefonische Beratung und Mandantenbetreuung

Von der Gründung bis zur Reorganisation

Ob Unternehmenstransaktion, Gesellschaftsgründung, Holding- und Finanzierungsstruktur oder interne Reorganisation – jede Entscheidung wirkt sich auf die steuerliche Gesamtstruktur aus. Wir begleiten diese Prozesse mit Blick auf langfristige Stabilität, Effizienz und Rechtssicherheit.

Geordnete Mandantenunterlagen für die Finanzverwaltung Geordnete Mandantenunterlagen für die Finanzverwaltung

Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht die Analyse der steuerlichen Auswirkungen auf die italienische Gesellschaft ebenso wie auf die internationale Unternehmensstruktur. So entstehen Lösungen, die rechtlich belastbar, systematisch abgestimmt und auf nachhaltigen Erfolg ausgerichtet sind.

Wir beraten Sie gerne persönlich und kompetent

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Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

22.09.2026, Rundschreiben Nr. 38/2026

Periodische Berichterstattung durch beauftragte Geschäftsführer – Erinnerung für das 1. Halbjahr 2026

Beauftragte Geschäftsführer müssen dem Verwaltungsrat und dem Überwachungsorgan zumindest halbjährlich über Geschäftsverlauf, Aussichten und wesentliche Geschäftsvorfälle berichten. Die Dokumentation für das erste Halbjahr 2026 sollte noch im dritten Quartal erfolgen.

02.09.2026, Rundschreiben Nr. 37/2026

Steuerbonus „hohe Kraftstoffpreise“ für Gütertransportunternehmen – Öffnung der Plattform für die Antragstellung

Die Plattform der Agentur für Zoll und Monopole für den außerordentlichen Steuerbonus zum Ausgleich der gestiegenen Dieselkosten ist offen. Anträge können vom 1. bis 15. September 2026 eingereicht werden; begünstigt sind Dieselkäufe von März bis August 2026.