Ob kaufmännische Entscheidungen, private Vermögensfragen oder rechtliche Auseinandersetzungen - zentrale Entscheidungen bewegen sich heute an der Schnittstelle von Wirtschaft, Steuern und Recht. Deshalb vereinen wir Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung und gerichtliche Vertretung unter einem Dach. So entwickeln wir ganzheitliche Lösungen, die über die Grenzen einzelner Fachgebiete hinausgehen.
Wir begleiten Familienunternehmen, kleine und mittelständische Unternehmen, Unternehmensgruppen, Investoren ebenso wie Privatpersonen – von der laufenden Beratung über Unternehmensnachfolgen, Immobilientransaktionen und familiäre Vermögensfragen bis hin zu komplexen grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Von Bozen aus beraten wir unsere Mandanten mit regionaler Verbundenheit, persönlicher Betreuung und internationaler Perspektive.
Unsere Arbeit ist geprägt vom mehrsprachigen sowie kulturellen und rechtlichen Umfeld Südtirols. Wir verstehen die Besonderheiten eines Wirtschaftsraums, der seit jeher Brücken zwischen dem deutschsprachigen und dem italienischen Rechts-, Wirtschafts- und Kulturkreis schlägt, und begleiten unsere Mandanten sicher in nationalen und internationalen Fragestellungen.
Die Partner und Berater der Kanzlei vereinen langjährige fachliche Erfahrung mit einem ausgeprägten Verständnis für wirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge. Dabei ist die Zusammenarbeit mit Mandanten geprägt von persönlicher Nähe, hohen Qualitätsstandards und einem offenen, konstruktiven Austausch.
Hinter der Kanzlei steht ein engagiertes Team aus qualifizierten Fachkräften mit unterschiedlichen Spezialisierungen. Gemeinsam lösen sie anspruchsvolle Aufgaben effizient und betreuen unsere Mandanten zuverlässig und persönlich.
Unternehmen, Investoren und Privatpersonen bewegen sich in einem zunehmend internationalen Umfeld. Unterschiedliche Branchen bringen unterschiedliche Anforderungen mit sich. Als interdisziplinäre Kanzlei aus Steuerberatern und Rechtsanwälten verbinden wir Branchenkenntnis mit grenzüberschreitender Expertise.
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.
Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.