Dott. Comm. SABRINA TABIADON
Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin | Associate bei Vieider Zanellato Lanznaster Pichler Gasteiger Tax & Legal.
Ausbildung und Berufserfahrung
- Associate bei Vieider Zanellato Lanznaster Pichler Gasteiger Tax & Legal (seit 2026)
- Tätigkeit als Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin innerhalb der heutigen PDC Alliance seit 2001 (bis 2021: Pichler Dejori Comploj & Partner; 2021–2025: Comploj Lorenzon Vieider Lechner Zanellato & PDC Partner)
- Aufsichtsrätin in verschiedenen Kapitalgesellschaften Staatlich geprüfte Steuerberaterin / Dottore Commercialista (seit 2003)
- Eingetragene Rechnungsprüferin / Revisore Legale dei Conti (seit 2003)
- Universitätsabschluss in Wirtschafts- und Unternehmensrecht, Università degli Studi di Trento (1999)
Fachkompetenzen
- Beratung in nationalem Steuerrecht
- Gesellschafts- und Handelsrecht
- Steuerplanung für Unternehmen und Unternehmensgruppen
- Erstellung von Konzernabschlüssen für internationale Konzerne
- Betriebswirtschaftliche Beratung in Unternehmensfragen
- Begleitung von Steuerstreitverfahren
- Spezialisierung im Bauwesen
Sprachen
- Deutsch
- Italienisch
- Englisch
Branchen
- Industrie und Produktion
- Tourismus und Hotellerie
- Immobilien
- Handel und Dienstleistungen
Rundschreiben
Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
13.08.2026, Rundschreiben Nr. 35/2026
Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.
12.08.2026, Rundschreiben Nr. 34/2026
Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen
Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.