Grenzüberschreitende Branchenkompetenz für Unternehmen, Investoren und Privatpersonen
Unternehmen, Investoren und Privatpersonen bewegen sich heute zunehmend in einem internationalen Umfeld. Unterschiedliche Märkte, Rechtsordnungen und steuerliche Rahmenbedingungen erfordern eine Beratung, die Branchenkenntnis mit grenzüberschreitender Expertise verbindet. Als multidisziplinäre Kanzlei aus Steuerberatern und Rechtsanwälten vereinen wir Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung und gerichtliche Vertretung.
Privatkunden
Wir beraten Privatpersonen bei Erbschaften, Vermögensplanung, Schenkungen, Immobilien sowie Schadenersatz- und Regressfragen. Ergänzend werden Sonderregelungen für Neuansässige berücksichtigt. Dabei verbinden wir rechtliche und steuerliche Kompetenz mit einem persönlichen Verständnis für familiäre und wirtschaftliche Zusammenhänge. Ziel sind klare, diskrete und individuell abgestimmte Lösungen, die Sicherheit schaffen und private Interessen langfristig schützen.
Industrie – verarbeitendes Gewerbe
Industrie und produzierendes Gewerbe bilden das Rückgrat der Wirtschaft in Südtirol und Italien. Begleitet werden Industrieunternehmen und internationale Konzerntöchter bei gesellschaftsrechtlichen Strukturen, Fragen der Konzernbesteuerung sowie der Verrechnungspreisdokumentation.
Logistik
Die Logistikbranche ist eng mit europäischen Warenströmen verbunden und stark reguliert. Unsere Schwerpunkte sind Mehrwertsteuer, Zollrecht, Dreiecks- und Reihengeschäfte sowie Betriebsstättenfragen.
Transport und Mobilität
Mobilität befindet sich im Umbruch, geprägt von Dekarbonisierung, Digitalisierung und neuen Infrastrukturmodellen. Begleitet werden Transportunternehmen, Mobilitätsanbieter und öffentliche Akteure bei Bewertungsfragen, Konzessionsmodellen und PPP-Projekten.
Infrastrukturen im allgemeinen Interesse
Öffentliche Infrastruktur und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse stellen hohe rechtliche und steuerliche Anforderungen. Begleitet werden öffentliche Körperschaften, Beteiligungsgesellschaften und private Partner bei PPP-Modellen, Vergabeverfahren, Projektfinanzierungen sowie Governance- und Compliance-Themen.
Tourismus und Hotellerie
Tourismus und Gastgewerbe zählen zu den wichtigsten Wirtschaftsbereichen in Südtirol und Italien. Im Fokus stehen Pacht- und Managementverträge, Transaktionen, Betreiberstrukturen sowie Expansionen und Nachfolgelösungen.
Immobilienwirtschaft
Der Immobiliensektor in Italien bietet Chancen, verlangt jedoch eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Strukturierung. Zu den Schwerpunkten zählen Erwerb, Veräußerung, Projektentwicklung, Vermietung und Bauträgergeschäfte.
Gesundheitswirtschaft
Das Gesundheitswesen ist geprägt von Regulierung, Qualitätsanforderungen und struktureller Veränderung. Dazu unterstützen wir Kliniken, Arztpraxen und Medizintechnikunternehmen bei Gründungen, Kooperationen, Transaktionen sowie steuerlichen Fragestellungen. Zusätzlich fließen Erfahrungen im Medizinrecht und in Haftungsfragen ein.
Land- und Forstwirtschaft
Tradition mit unternehmerischer Struktur: Wir beraten landwirtschaftliche Betriebe, Obst- und Weinbau sowie Forst- und Viehwirtschaft. Im Fokus stehen gesellschaftsrechtliche Fragen, betriebliche Strukturierungen sowie steuerliche Themen im operativen und investiven Bereich.
IT & Software
Digitale Geschäftsmodelle entwickeln sich dynamisch und international. Unsere Mandanten profitieren von einer fundierten Beratung bei steuerlichen Strukturierungen, Forschungs- und Entwicklungsförderungen sowie bei der rechtssicheren Ausgestaltung grenzüberschreitender Geschäftsmodelle und IP-Strukturen.
Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.
Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen
Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.