Sichere Strukturen für internationale Investitionen in Italien
Der Eintritt in den italienischen Markt erfordert eine sorgfältige steuerliche Planung. Dabei begleiten wir internationale Unternehmensgruppen und Investoren bei der Strukturierung ihrer Investitionen und schaffen die Grundlage für einen erfolgreichen Markteintritt.
Internationale Strukturen sicher gestalten
Doppelbesteuerungsabkommen und Betriebsstättenfragen haben oft weitreichende steuerliche Auswirkungen. Eine fundierte Analyse schafft Klarheit und ermöglicht sichere Entscheidungen. Dabei berücksichtigen wir sowohl nationale als auch internationale Rahmenbedingungen.
Neben der Unterstützung bei umsatzsteuerlichen Registrierungen in Italien übernehmen wir auf Wunsch auch die Funktion des Fiskalvertreters. Darüber hinaus begleiten wir die Gestaltung von Holding- und Finanzierungsstrukturen im internationalen Kontext. Ziel sind steuerlich effiziente und rechtssichere Lösungen, die wirtschaftliche Zielsetzungen und regulatorische Anforderungen gleichermaßen berücksichtigen.
Wir beraten Sie gerne persönlich und kompetent
Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.
Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen
Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.