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Sichere Strukturen für internationale Investitionen in Italien

Der Eintritt in den italienischen Markt erfordert eine sorgfältige steuerliche Planung. Dabei begleiten wir internationale Unternehmensgruppen und Investoren bei der Strukturierung ihrer Investitionen und schaffen die Grundlage für einen erfolgreichen Markteintritt.

Detailaufnahme der europäischen Flagge mit gestickten Sternen Detailaufnahme der europäischen Flagge mit gestickten Sternen

Internationale Strukturen sicher gestalten

Doppelbesteuerungsabkommen und Betriebsstättenfragen haben oft weitreichende steuerliche Auswirkungen. Eine fundierte Analyse schafft Klarheit und ermöglicht sichere Entscheidungen. Dabei berücksichtigen wir sowohl nationale als auch internationale Rahmenbedingungen.

Ausblick aus dem Büro von PDC Alliance auf die Bozner Altstadt Ausblick aus dem Büro von PDC Alliance auf die Bozner Altstadt

Neben der Unterstützung bei umsatzsteuerlichen Registrierungen in Italien übernehmen wir auf Wunsch auch die Funktion des Fiskalvertreters. Darüber hinaus begleiten wir die Gestaltung von Holding- und Finanzierungsstrukturen im internationalen Kontext. Ziel sind steuerlich effiziente und rechtssichere Lösungen, die wirtschaftliche Zielsetzungen und regulatorische Anforderungen gleichermaßen berücksichtigen.

Wir beraten Sie gerne persönlich und kompetent

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Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

22.09.2026, Rundschreiben Nr. 38/2026

Periodische Berichterstattung durch beauftragte Geschäftsführer – Erinnerung für das 1. Halbjahr 2026

Beauftragte Geschäftsführer müssen dem Verwaltungsrat und dem Überwachungsorgan zumindest halbjährlich über Geschäftsverlauf, Aussichten und wesentliche Geschäftsvorfälle berichten. Die Dokumentation für das erste Halbjahr 2026 sollte noch im dritten Quartal erfolgen.

02.09.2026, Rundschreiben Nr. 37/2026

Steuerbonus „hohe Kraftstoffpreise“ für Gütertransportunternehmen – Öffnung der Plattform für die Antragstellung

Die Plattform der Agentur für Zoll und Monopole für den außerordentlichen Steuerbonus zum Ausgleich der gestiegenen Dieselkosten ist offen. Anträge können vom 1. bis 15. September 2026 eingereicht werden; begünstigt sind Dieselkäufe von März bis August 2026.