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Sicherheit bei Mehrwertsteuer und Transaktionen

Die umsatzsteuerlichen Anforderungen des italienischen Rechts sind für Gesellschaften und Unternehmensgruppen oft eine besondere Herausforderung. Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit stehen die laufende Erfüllung umsatzsteuerlicher Pflichten sowie die steuerliche Beurteilung komplexer Sachverhalte im nationalen und grenzüberschreitenden Umfeld.

Unternehmensverkäufe, Anteilsübertragungen oder Vermögens- und Konzernumstrukturierungen sind regelmäßig mit komplexen steuerlichen Fragestellungen verbunden.

Eine frühzeitige Analyse schafft Klarheit und bildet die Grundlage für fundierte Entscheidungen. Dabei begleiten wir Veräußerungs- und Erwerbsvorgänge von der ersten steuerlichen Beurteilung bis zur Umsetzung. Besonders wichtig sind die Analyse der steuerlichen Auswirkungen, die Ermittlung anfallender Grunderwerbsteuern und sonstiger Transfersteuern sowie die Bewertung möglicher Risiken. So schaffen wir die Grundlage dafür, dass Transaktionen nicht nur wirtschaftlich, sondern auch steuerlich auf soliden Beinen stehen.

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Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

13.08.2026, Rundschreiben Nr. 35/2026

Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen

Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.

12.08.2026, Rundschreiben Nr. 34/2026

Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen

Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.