Jahresabschlüsse und Tax Compliance im Griff
Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und behördliche Meldepflichten erfordern Sorgfalt, Genauigkeit und die Einhaltung zahlreicher Vorschriften. Wir unterstützen Kapital- und Personengesellschaften bei der Erfüllung ihrer steuerlichen und deklaratorischen Verpflichtungen nach italienischem Recht – strukturiert, fristgerecht und rechtssicher.
Die laufende steuerliche Compliance umfasst weit mehr als die Einhaltung von Fristen. Steuererklärungen, Meldungen und behördliche Anforderungen müssen laufend überwacht und korrekt umgesetzt werden. Dank fundierter Kenntnisse der geltenden handels- und steuerrechtlichen Vorschriften sorgen wir für effiziente Prozesse und schaffen Sicherheit im Umgang mit den zuständigen Behörden.
Wir beraten Sie gerne persönlich und kompetent
Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.
Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen
Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.