Steuerlich effiziente Strukturen für Unternehmen und Unternehmensgruppen
Kapital- und Personengesellschaften sowie nationale und internationale Unternehmensgruppen stehen vor vielfältigen steuerlichen Herausforderungen. Im Unternehmenssteuerrecht verbinden wir fundierte Fachkenntnisse mit einem tiefen Verständnis komplexer Unternehmens- und Konzernstrukturen.
Auf dieser Grundlage bieten wir präzise, individuell zugeschnittene und wirtschaftlich ausgerichtete Beratung.
Gut strukturiert für die Zukunft
Eine durchdachte Struktur schafft die Grundlage für langfristigen Unternehmenserfolg. Die Beratung umfasst Gesellschafts- und Konzernstrukturen, Holdingmodelle und Umstrukturierungen – stets mit Blick auf steuerliche Effizienz und eine praxisgerechte Umsetzung.
Italien verstehen und verbinden
Das italienische Unternehmenssteuerrecht stellt internationale Unternehmensgruppen vor besondere Herausforderungen. Lokale Anforderungen, konzernweite Vorgaben und wirtschaftliche Ziele müssen sinnvoll miteinander verbunden werden. Dabei bringen wir unsere Erfahrung mit internationalen Konzernstrukturen gezielt ein.
Zur Beratung gehören die laufende steuerliche Betreuung italienischer Tochtergesellschaften sowie die Abstimmung mit der Muttergesellschaft. Konzerninterne Fragestellungen, Reporting-Anforderungen und gruppenweite Maßnahmen werden ganzheitlich betrachtet – unter Berücksichtigung lokaler steuerlicher und regulatorischer Vorgaben.
Wir beraten Sie gerne persönlich und kompetent
Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Periodische Berichterstattung durch beauftragte Geschäftsführer – Erinnerung für das 1. Halbjahr 2026
Beauftragte Geschäftsführer müssen dem Verwaltungsrat und dem Überwachungsorgan zumindest halbjährlich über Geschäftsverlauf, Aussichten und wesentliche Geschäftsvorfälle berichten. Die Dokumentation für das erste Halbjahr 2026 sollte noch im dritten Quartal erfolgen.
Steuerbonus „hohe Kraftstoffpreise“ für Gütertransportunternehmen – Öffnung der Plattform für die Antragstellung
Die Plattform der Agentur für Zoll und Monopole für den außerordentlichen Steuerbonus zum Ausgleich der gestiegenen Dieselkosten ist offen. Anträge können vom 1. bis 15. September 2026 eingereicht werden; begünstigt sind Dieselkäufe von März bis August 2026.