Steuerlich effiziente Strukturen für Unternehmen und Unternehmensgruppen
Kapital- und Personengesellschaften sowie nationale und internationale Unternehmensgruppen stehen vor vielfältigen steuerlichen Herausforderungen. Im Unternehmenssteuerrecht verbinden wir fundierte Fachkenntnisse mit einem tiefen Verständnis komplexer Unternehmens- und Konzernstrukturen.
Auf dieser Grundlage bieten wir präzise, individuell zugeschnittene und wirtschaftlich ausgerichtete Beratung.
Gut strukturiert für die Zukunft
Eine durchdachte Struktur schafft die Grundlage für langfristigen Unternehmenserfolg. Die Beratung umfasst Gesellschafts- und Konzernstrukturen, Holdingmodelle und Umstrukturierungen – stets mit Blick auf steuerliche Effizienz und eine praxisgerechte Umsetzung.
Italien verstehen und verbinden
Das italienische Unternehmenssteuerrecht stellt internationale Unternehmensgruppen vor besondere Herausforderungen. Lokale Anforderungen, konzernweite Vorgaben und wirtschaftliche Ziele müssen sinnvoll miteinander verbunden werden. Dabei bringen wir unsere Erfahrung mit internationalen Konzernstrukturen gezielt ein.
Zur Beratung gehören die laufende steuerliche Betreuung italienischer Tochtergesellschaften sowie die Abstimmung mit der Muttergesellschaft. Konzerninterne Fragestellungen, Reporting-Anforderungen und gruppenweite Maßnahmen werden ganzheitlich betrachtet – unter Berücksichtigung lokaler steuerlicher und regulatorischer Vorgaben.
Wir beraten Sie gerne persönlich und kompetent
Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.
Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen
Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.