Domizilierung von Gesellschaften in Italien – rechtssicher und professionell organisiert
Eine Gesellschaft in Italien benötigt eine ordnungsgemäße Geschäftsadresse, die den gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Anforderungen entspricht. Die Domizilierung schafft die organisatorische Grundlage für eine rechtssichere Präsenz in Italien und eine reibungslose Verwaltung der Gesellschaft.
Adresse und Korrespondenz aus einer Hand
Wir stellen die Geschäftsadresse bereit, übernehmen die Entgegennahme und Verwaltung der Korrespondenz und sorgen für eine ordnungsgemäße organisatorische Einbindung. Dabei erfolgt die Domizilierung stets unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Anforderungen der jeweiligen Gesellschaftsstruktur.
Wir beraten Sie gerne persönlich und kompetent
Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.
Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen
Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.