Finanzbuchhaltung und Reporting als Grundlage für fundierte Entscheidungen
Eine ordnungsgemäß geführte Buchhaltung bildet die Grundlage für Reporting, Steuererklärungen und unternehmerische Entscheidungen. Fehler oder Unstimmigkeiten zeigen sich oft erst dann, wenn sie besonders aufwendig werden. Deshalb übernehmen wir die laufende Finanzbuchhaltung für Kapital- und Personengesellschaften nach italienischem Recht strukturiert, transparent und prüfungssicher.
Buchhaltung als Steuerungsinstrument
Gut geführte Bücher schaffen Transparenz über die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens und bilden die Grundlage für ein aussagekräftiges Reporting. So behalten Sie wichtige Kennzahlen und Entwicklungen jederzeit im Blick.
Vom Geschäftsvorfall zum periodischen Abschluss
Sämtliche Geschäftsvorfälle werden ordnungsgemäß erfasst, Konten laufend abgestimmt und periodische Abschlüsse in Übereinstimmung mit den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften vorbereitet. So entsteht eine Buchhaltung, die nicht nur formell korrekt, sondern auch eine verlässliche Grundlage für weitere Entscheidungen ist.
Wir beraten Sie gerne persönlich und kompetent
Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.
Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen
Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.