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Finanzbuchhaltung und Reporting als Grundlage für fundierte Entscheidungen

Eine ordnungsgemäß geführte Buchhaltung bildet die Grundlage für Reporting, Steuererklärungen und unternehmerische Entscheidungen. Fehler oder Unstimmigkeiten zeigen sich oft erst dann, wenn sie besonders aufwendig werden. Deshalb übernehmen wir die laufende Finanzbuchhaltung für Kapital- und Personengesellschaften nach italienischem Recht strukturiert, transparent und prüfungssicher.

Termin- und Fristenübersicht in der laufenden Mandantenbetreuung Termin- und Fristenübersicht in der laufenden Mandantenbetreuung

Buchhaltung als Steuerungsinstrument

Gut geführte Bücher schaffen Transparenz über die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens und bilden die Grundlage für ein aussagekräftiges Reporting. So behalten Sie wichtige Kennzahlen und Entwicklungen jederzeit im Blick.

Digitale Mandantenverwaltung bei PDC Alliance in Bozen Digitale Mandantenverwaltung bei PDC Alliance in Bozen

Vom Geschäftsvorfall zum periodischen Abschluss

Sämtliche Geschäftsvorfälle werden ordnungsgemäß erfasst, Konten laufend abgestimmt und periodische Abschlüsse in Übereinstimmung mit den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften vorbereitet. So entsteht eine Buchhaltung, die nicht nur formell korrekt, sondern auch eine verlässliche Grundlage für weitere Entscheidungen ist.

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Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

22.09.2026, Rundschreiben Nr. 38/2026

Periodische Berichterstattung durch beauftragte Geschäftsführer – Erinnerung für das 1. Halbjahr 2026

Beauftragte Geschäftsführer müssen dem Verwaltungsrat und dem Überwachungsorgan zumindest halbjährlich über Geschäftsverlauf, Aussichten und wesentliche Geschäftsvorfälle berichten. Die Dokumentation für das erste Halbjahr 2026 sollte noch im dritten Quartal erfolgen.

02.09.2026, Rundschreiben Nr. 37/2026

Steuerbonus „hohe Kraftstoffpreise“ für Gütertransportunternehmen – Öffnung der Plattform für die Antragstellung

Die Plattform der Agentur für Zoll und Monopole für den außerordentlichen Steuerbonus zum Ausgleich der gestiegenen Dieselkosten ist offen. Anträge können vom 1. bis 15. September 2026 eingereicht werden; begünstigt sind Dieselkäufe von März bis August 2026.