Meldepflichten sicher und fristgerecht erfüllen
Gesetzliche Meldepflichten gehören zum Unternehmensalltag, sind jedoch oft komplex und mit laufenden Änderungen verbunden. Besonders für Gesellschaften, die in einem weniger vertrauten Rechtsumfeld tätig sind, ist eine strukturierte Betreuung entscheidend. Wir unterstützen bei der vollständigen, korrekten und fristgerechten Erfüllung sämtlicher Meldepflichten.
Den Überblick behalten, wenn es viele Pflichten gibt
Zu den Meldepflichten zählen periodische steuerliche Meldungen, Mitteilungen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Sachverhalten sowie weitere gesetzlich vorgeschriebene Anzeige- und Offenlegungspflichten. Die fristgerechte Einreichung und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben werden laufend überwacht und koordiniert, damit keine Verpflichtung übersehen wird.
Wir beraten Sie gerne persönlich und kompetent
Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.
Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen
Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.