Transaktionen und Unternehmensstrukturen erfolgreich gestalten
Ob Unternehmenskauf, Fusion oder gesellschaftsrechtliche Reorganisation: Transaktionen sind komplex und die Fehlertoleranz gering. Eine sorgfältige steuerliche und betriebswirtschaftliche Konzeption schafft die Grundlage für fundierte Entscheidungen. Nationale und grenzüberschreitende Transaktionen begleiten wir von der Strukturierung über die Koordination der Due Diligence bis zum Closing.
Due Diligence: Risiken kennen, bevor sie zum Problem werden
Eine sorgfältige Due Diligence ist keine Pflichtübung – sie ist die Basis jeder fundierten Transaktionsentscheidung. Wir analysieren systematisch und liefern klare Entscheidungsgrundlagen, damit unsere Mandanten wissen, worauf sie sich einlassen.
Gewachsene Beteiligungs- und Konzernstrukturen sind oft steuerlich wie organisatorisch ineffizient. Im Rahmen von Reorganisationen analysieren wir bestehende Strukturen und entwickeln Maßnahmen, die rechtlich klar und steuerlich effizient sind. Das Ergebnis ist eine nachhaltige Neuordnung der Unternehmensstruktur mit langfristigem Nutzen.
Wir beraten Sie gerne persönlich und kompetent
Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.
Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen
Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.