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Die passende Rechtsform für einen erfolgreichen Start in Italien

Eine Unternehmensgründung in Italien will gut vorbereitet sein. Welche Rechtsform passt zur geplanten Tätigkeit? Wie lässt sich die Gesellschaft steuerlich optimal einbinden? Welche formellen Schritte sind zu koordinieren? Wer diese Fragen früh klärt, schafft die Grundlage für einen erfolgreichen und reibungslosen Start.

Moderner Büroflur mit Glaswänden, Holzoberflächen und klarer Architektur Moderner Büroflur mit Glaswänden, Holzoberflächen und klarer Architektur

Die richtige Rechtsform

Die Wahl der Rechtsform hat weitreichende rechtliche und steuerliche Konsequenzen. Unsere sorgfältige Analyse der verfügbaren Optionen schafft die Grundlage für die richtige Entscheidung. So entstehen Strukturen, die langfristig tragfähig sind und den unternehmerischen Zielen entsprechen.

Visitenkarten von PDC Alliance für Mandantenkontakte Visitenkarten von PDC Alliance für Mandantenkontakte

Eine Gesellschaftsgründung in Italien ist mehr als ein formeller Akt. Entscheidend ist, dass die gewählte Struktur den gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen entspricht und auch dann noch passt, wenn das Unternehmen wächst oder sich verändert. Dabei koordinieren wir die erforderlichen Schritte mit Notaren und zuständigen Behörden und begleiten den gesamten Gründungsprozess bis zur erfolgreichen Umsetzung.

Wir beraten Sie gerne persönlich und kompetent

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Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

22.09.2026, Rundschreiben Nr. 38/2026

Periodische Berichterstattung durch beauftragte Geschäftsführer – Erinnerung für das 1. Halbjahr 2026

Beauftragte Geschäftsführer müssen dem Verwaltungsrat und dem Überwachungsorgan zumindest halbjährlich über Geschäftsverlauf, Aussichten und wesentliche Geschäftsvorfälle berichten. Die Dokumentation für das erste Halbjahr 2026 sollte noch im dritten Quartal erfolgen.

02.09.2026, Rundschreiben Nr. 37/2026

Steuerbonus „hohe Kraftstoffpreise“ für Gütertransportunternehmen – Öffnung der Plattform für die Antragstellung

Die Plattform der Agentur für Zoll und Monopole für den außerordentlichen Steuerbonus zum Ausgleich der gestiegenen Dieselkosten ist offen. Anträge können vom 1. bis 15. September 2026 eingereicht werden; begünstigt sind Dieselkäufe von März bis August 2026.