Klarheit vor Investitionen und Beteiligungen
Wer ein Unternehmen erwirbt oder sich an einem beteiligt, kauft nicht nur Chancen, sondern auch Risiken. Eine sorgfältige Unternehmensprüfung schützt vor teuren Überraschungen und schafft die Grundlage für eine fundierte Investitionsentscheidung.
Was steckt wirklich in der Zielgesellschaft?
Im Rahmen der Due Diligence analysieren wir die finanzielle Situation, steuerliche Positionen sowie potenzielle Risiken und Verpflichtungen der Zielgesellschaft. So können wesentliche Sachverhalte mit Einfluss auf Kaufpreis, Vertragsgestaltung oder Strukturierung identifiziert, bewertet und transparent aufbereitet werden.
Ergebnisse, die Entscheidungen ermöglichen
Eine Due Diligence ist nur so wertvoll wie ihre Aufbereitung. Investoren und Entscheidungsträger erhalten die Ergebnisse in entscheidungsrelevanter Form – kompakt, klar und auf die strategischen Fragestellungen des jeweiligen Vorhabens ausgerichtet.
Wir beraten Sie gerne persönlich und kompetent
Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.
Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen
Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.