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Businessplan und Finanzmodell – Belastbare Zahlen für Investitionen und Wachstum

Ob Investitionsprojekt, Transaktion oder strategische Neuausrichtung: Ohne belastbare Zahlen bleibt jede Planung Wunschdenken. Ein durchdachter Businessplan und ein konsistentes Finanzmodell sind nicht nur Pflicht gegenüber Banken und Investoren. Sie sind das wichtigste Werkzeug für unternehmerische Entscheidungen.

Für die Investitionsplanung entwickeln wir integrierte Finanzmodelle, die wirtschaftliche Annahmen, strategische Zielsetzungen sowie finanzielle und steuerliche Einflussfaktoren systematisch erfassen und transparent abbilden. Das Ergebnis: konsistente Planungsmodelle, die nachvollziehbar sind und eine verlässliche Grundlage für Entscheidungen bieten.

Vom Finanzierungsplan bis zur internen Steuerung

Unsere Modelle und Analysen dienen als Grundlage für Investitionsentscheidungen, Finanzierungsverhandlungen und interne Planungsprozesse. Wer auf fundierte Zahlen baut, schafft Transparenz und stärkt die Grundlage für erfolgreiche Gespräche mit Banken, Investoren und Geschäftspartnern.

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Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

13.08.2026, Rundschreiben Nr. 35/2026

Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen

Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.

12.08.2026, Rundschreiben Nr. 34/2026

Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen

Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.