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Verlässliche Bewertungen für wichtige Unternehmensentscheidungen

Was ist ein Unternehmen tatsächlich wert? Diese Frage stellt sich bei Transaktionen, Nachfolgeregelungen, Umstrukturierungen oder gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen. Die Antwort hat weitreichende Konsequenzen. Eine fundierte Unternehmensbewertung schafft Klarheit und bietet allen Beteiligten eine verlässliche Entscheidungsgrundlage.

Bewertungen mit fundierter Methodik

Unsere Bewertungen basieren auf anerkannten betriebswirtschaftlichen Methoden und berücksichtigen die spezifische Struktur, Branche und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Unternehmens. So entstehen nachvollziehbare Ergebnisse, die den Gegebenheiten des Unternehmens gerecht werden.

Ob für Verhandlungen, gesellschaftsrechtliche Maßnahmen oder gerichtliche Verfahren: Wertgutachten müssen nachvollziehbar und belastbar sein. So schaffen sie eine fundierte Grundlage für Gesellschafter, Investoren, Gerichte und weitere beteiligte Parteien.

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Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

13.08.2026, Rundschreiben Nr. 35/2026

Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen

Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.

12.08.2026, Rundschreiben Nr. 34/2026

Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen

Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.