Domizilierung von Gesellschaften für eine verlässliche Präsenz in Italien
Für internationale Investoren, Holding-Strukturen, Projektgesellschaften und neu gegründete Gesellschaften ist ein ordnungsgemäßer Unternehmenssitz in Italien mehr als eine Formalität – er bildet die Grundlage für eine rechtlich fundierte Präsenz vor Ort. Wir unterstützen bei der Einrichtung eines gesellschaftsrechtlich geeigneten Sitzes sowie bei der Organisation der anfallenden Korrespondenz und Zustellungen.
Mehr als eine Adresse
Eine professionell organisierte Domizilierung schafft klare Prozesse für Zustellungen, Dokumentation und behördliche Kommunikation. Gleichzeitig erleichtert sie die Einbindung weiterer Corporate Services – vom Meldewesen über die administrative Koordination bis zur steuerlichen Beratung.
Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.
Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen
Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.