Finanzbuchhaltung und Reporting als Basis für verlässliche Entscheidungen
Eine sauber geführte Finanzbuchhaltung verlangt verlässliche Zahlen, transparente Auswertungen und fristgerechte Dokumentationen. Das ist keine Selbstverständlichkeit, sondern die Voraussetzung für funktionierende Unternehmenssteuerung, steuerliche Compliance und konsistentes Reporting. So entsteht eine belastbare Grundlage für unternehmerische Entscheidungen und externe Anforderungen.
Verzahnt, nicht isoliert
Buchhaltung, Steuerberatung, Meldewesen und Reporting funktionieren bei uns als Einheit – keine Informationsbrüche, keine Doppelarbeit. Digitale Abläufe und klare Verantwortlichkeiten sorgen dafür, dass interne wie externe Anforderungen effizient erfüllt werden.
Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.
Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen
Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.