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Beratung für öffentliche Unternehmen

Öffentliche Körperschaften, Beteiligungsgesellschaften und gemischtwirtschaftliche Strukturen operieren in einem besonders anspruchsvollen Umfeld. Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Steuerrecht und öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen müssen aufeinander abgestimmt werden. Genau hier liegt unser Beratungsschwerpunkt.

Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen zu Satzungen, Beteiligungsverhältnissen, Organentscheidungen, Inhouse-Strukturen sowie zur Gründung, Neuordnung und Reorganisation öffentlicher Gesellschaften. Ziel ist eine rechtlich belastbare und steuerlich tragfähige Struktur.

Rechtliche und steuerliche Kompetenz

Konzessionsvergaben, komplexe Vergabeverfahren und Public-Private-Partnership-Projekte stellen hohe Anforderungen an die rechtliche Strukturierung und steuerliche Einordnung. Wir begleiten diese Prozesse und stimmen Gesellschaftsrecht, Unternehmensbesteuerung und indirekte Steuersachverhalte aufeinander ab.

Ihre Ansprechpartner

Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

13.08.2026, Rundschreiben Nr. 35/2026

Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen

Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.

12.08.2026, Rundschreiben Nr. 34/2026

Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen

Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.