Immobilienrecht in Südtirol – rechtlich und steuerlich begleitet
Der Erwerb, die Übertragung oder Nutzung einer Immobilie wirft oft mehr Fragen auf als erwartet. Eigentumsübertragungen, Belastungen, Dienstbarkeiten und grundbuchrechtliche Themen gehen dabei häufig mit steuerlichen Fragestellungen einher. Als interdisziplinäre Kanzlei aus Anwälten und Steuerberatern behalten wir beide Seiten im Blick. Auch im Falle von strittigen Auseinandersetzungen das Eigentum oder den Besitz betreffend stehen wir Ihnen anwaltschaftlich zur Seite.
Eigentums- und Nutzungsverhältnisse
Ob Erwerb, Übertragung, Teilung oder Eintragung von Rechten: Wir strukturieren Immobilientransaktionen zivil- und steuerrechtlich und sorgen dafür, dass auch komplexe Eigentums- und Nutzungsverhältnisse rechtlich klar und steuerlich korrekt abgebildet werden.
Geschlossene Höfe
Erwerb, Übertragung und Nutzung geschlossener Höfe unterliegen besonderen gesetzlichen Anforderungen an Genehmigungen, Vorkaufsrechten sowie familien- und erbrechtlichen Besonderheiten. Wer diese Besonderheiten nicht kennt, läuft Gefahr, sich rechtlichen Risiken auszusetzen. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, diese frühzeitig zu erkennen und kompetent zu bewältigen.
Ihre Ansprechpartner
Dott. Comm. Josef Vieider
E-Mail: [email protected]
Tel.: +39 0471 288 333
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Dott. Comm. Alessandro Zanellato
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Dott. Comm. Stefan Lanznaster
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Dott. Comm. Thomas Pichler
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RA Avv. Vanessa Gasteiger
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RA Avv. Anja Michaela Wirth
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Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Periodische Berichterstattung durch beauftragte Geschäftsführer – Erinnerung für das 1. Halbjahr 2026
Beauftragte Geschäftsführer müssen dem Verwaltungsrat und dem Überwachungsorgan zumindest halbjährlich über Geschäftsverlauf, Aussichten und wesentliche Geschäftsvorfälle berichten. Die Dokumentation für das erste Halbjahr 2026 sollte noch im dritten Quartal erfolgen.
Steuerbonus „hohe Kraftstoffpreise“ für Gütertransportunternehmen – Öffnung der Plattform für die Antragstellung
Die Plattform der Agentur für Zoll und Monopole für den außerordentlichen Steuerbonus zum Ausgleich der gestiegenen Dieselkosten ist offen. Anträge können vom 1. bis 15. September 2026 eingereicht werden; begünstigt sind Dieselkäufe von März bis August 2026.