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Immobilienrecht in Südtirol – rechtlich und steuerlich begleitet

Der Erwerb, die Übertragung oder Nutzung einer Immobilie wirft oft mehr Fragen auf als erwartet. Eigentumsübertragungen, Belastungen, Dienstbarkeiten und grundbuchrechtliche Themen gehen dabei häufig mit steuerlichen Fragestellungen einher. Als interdisziplinäre Kanzlei aus Anwälten und Steuerberatern behalten wir beide Seiten im Blick. Auch im Falle von strittigen Auseinandersetzungen das Eigentum oder den Besitz betreffend stehen wir Ihnen anwaltschaftlich zur Seite.

Ausblick aus dem Büro von PDC Alliance auf die Bozner Altstadt Ausblick aus dem Büro von PDC Alliance auf die Bozner Altstadt

Eigentums- und Nutzungsverhältnisse 

Ob Erwerb, Übertragung, Teilung oder Eintragung von Rechten: Wir strukturieren Immobilientransaktionen zivil- und steuerrechtlich und sorgen dafür, dass auch komplexe Eigentums- und Nutzungsverhältnisse rechtlich klar und steuerlich korrekt abgebildet werden.

Geschlossene Höfe

Erwerb, Übertragung und Nutzung geschlossener Höfe unterliegen besonderen gesetzlichen Anforderungen an Genehmigungen, Vorkaufsrechten sowie familien- und erbrechtlichen Besonderheiten. Wer diese Besonderheiten nicht kennt, läuft Gefahr, sich rechtlichen Risiken auszusetzen. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, diese frühzeitig zu erkennen und kompetent zu bewältigen.

Ihre Ansprechpartner

Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

22.09.2026, Rundschreiben Nr. 38/2026

Periodische Berichterstattung durch beauftragte Geschäftsführer – Erinnerung für das 1. Halbjahr 2026

Beauftragte Geschäftsführer müssen dem Verwaltungsrat und dem Überwachungsorgan zumindest halbjährlich über Geschäftsverlauf, Aussichten und wesentliche Geschäftsvorfälle berichten. Die Dokumentation für das erste Halbjahr 2026 sollte noch im dritten Quartal erfolgen.

02.09.2026, Rundschreiben Nr. 37/2026

Steuerbonus „hohe Kraftstoffpreise“ für Gütertransportunternehmen – Öffnung der Plattform für die Antragstellung

Die Plattform der Agentur für Zoll und Monopole für den außerordentlichen Steuerbonus zum Ausgleich der gestiegenen Dieselkosten ist offen. Anträge können vom 1. bis 15. September 2026 eingereicht werden; begünstigt sind Dieselkäufe von März bis August 2026.