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Immobilienrecht in Südtirol – rechtlich und steuerlich begleitet

Der Erwerb, die Übertragung oder Nutzung einer Immobilie wirft oft mehr Fragen auf als erwartet. Eigentumsübertragungen, Belastungen, Dienstbarkeiten und grundbuchrechtliche Themen gehen dabei häufig mit steuerlichen Fragestellungen einher. Als interdisziplinäre Kanzlei aus Anwälten und Steuerberatern behalten wir beide Seiten im Blick. Auch im Falle von strittigen Auseinandersetzungen das Eigentum oder den Besitz betreffend stehen wir Ihnen anwaltschaftlich zur Seite.

Eigentums- und Nutzungsverhältnisse 

Ob Erwerb, Übertragung, Teilung oder Eintragung von Rechten: Wir strukturieren Immobilientransaktionen zivil- und steuerrechtlich und sorgen dafür, dass auch komplexe Eigentums- und Nutzungsverhältnisse rechtlich klar und steuerlich korrekt abgebildet werden.

Geschlossene Höfe

Erwerb, Übertragung und Nutzung geschlossener Höfe unterliegen besonderen gesetzlichen Anforderungen an Genehmigungen, Vorkaufsrechten sowie familien- und erbrechtlichen Besonderheiten. Wer diese Besonderheiten nicht kennt, läuft Gefahr, sich rechtlichen Risiken auszusetzen. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, diese frühzeitig zu erkennen und kompetent zu bewältigen.

Ihre Ansprechpartner

Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

13.08.2026, Rundschreiben Nr. 35/2026

Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen

Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.

12.08.2026, Rundschreiben Nr. 34/2026

Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen

Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.