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Privates Baurecht in Südtirol – vom Vertrag bis zur Steuerbegünstigung

Private Bauprojekte verlaufen selten ohne Herausforderungen. Eine solide vertragliche Grundlage hilft, Risiken frühzeitig zu reduzieren. Wir begleiten Bauunternehmen, Projektentwickler, Freiberufler, Investoren und Private bei allen bau- und vertragsrechtlichen Fragestellungen.

Bau- und Werkverträge

Ein sorgfältig ausgearbeiteter Werkvertrag schafft Klarheit für alle Beteiligten. Wir gestalten und prüfen Werkverträge für Bauprojekte, Wiedergewinnungsarbeiten und Immobilienentwicklungen.

Wenn es doch zum Streit kommt

Entstehen Baumängel, Verzögerungen, Kostenüberschreitungen oder Haftungsfragen, unterstützen wir bei außergerichtlichen Lösungen und vertreten unsere Mandanten bei Bedarf auch gerichtlich. Dazu gehören ebenso Verfahren zur vorsorglichen technischen Beweissicherung.

Steuerliche Begünstigungen nutzen

Ecobonus, Sismabonus und Bonus Casa können attraktive steuerliche Vorteile bieten. Unsere Kanzlei berät Sie zu den Voraussetzungen und unterstützt Sie dabei, bestehende Begünstigungen optimal zu nutzen. 

Ihre Ansprechpartner

Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

13.08.2026, Rundschreiben Nr. 35/2026

Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen

Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.

12.08.2026, Rundschreiben Nr. 34/2026

Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen

Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.