Privates Baurecht in Südtirol – vom Vertrag bis zur Steuerbegünstigung
Private Bauprojekte verlaufen selten ohne Herausforderungen. Eine solide vertragliche Grundlage hilft, Risiken frühzeitig zu reduzieren. Wir begleiten Bauunternehmen, Projektentwickler, Freiberufler, Investoren und Private bei allen bau- und vertragsrechtlichen Fragestellungen.
Bau- und Werkverträge
Ein sorgfältig ausgearbeiteter Werkvertrag schafft Klarheit für alle Beteiligten. Wir gestalten und prüfen Werkverträge für Bauprojekte, Wiedergewinnungsarbeiten und Immobilienentwicklungen.
Wenn es doch zum Streit kommt
Entstehen Baumängel, Verzögerungen, Kostenüberschreitungen oder Haftungsfragen, unterstützen wir bei außergerichtlichen Lösungen und vertreten unsere Mandanten bei Bedarf auch gerichtlich. Dazu gehören ebenso Verfahren zur vorsorglichen technischen Beweissicherung.
Ihre Ansprechpartner
Dott. Comm. Josef Vieider
E-Mail: vieider@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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Dott. Comm. Alessandro Zanellato
E-Mail: zanellato@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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Dott. Comm. Stefan Lanznaster
E-Mail: lanznaster@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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Dott. Comm. Thomas Pichler
E-Mail: pichler@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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RA Avv. Vanessa Gasteiger
E-Mail: gasteiger@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.
Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen
Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.