Vertragsrecht in Südtirol – rechtlich und steuerlich geprüft
Ob Kaufvertrag, Pachtvertrag, Kooperationsvereinbarung oder grenzüberschreitende Geschäftsbeziehung: Ein Vertrag ist nur so stark wie seine Ausarbeitung. Unklare Regelungen zu Haftung, Kündigung oder Streitbeilegung können früher oder später zum Konflikt führen.
Vom Vorvertrag bis zur laufenden Geschäftsbeziehung
Damit Vereinbarungen nicht zum Streitfall werden, braucht es klare und ausgewogene Regelungen. Wir entwerfen, prüfen und verhandeln Verträge für Unternehmen, Investoren und Privatpersonen in Italien. Leistungsumfang, Haftung, Sicherheiten, Gewährleistung und Streitbeilegung werden dabei klar und nachvollziehbar geregelt.
Grenzüberschreitend verhandeln, rechtssicher abschließen
Internationale Vertragsbeziehungen bringen zusätzliche Herausforderungen mit sich. Daher begleiten wir grenzüberschreitende Vertragsverhandlungen und unterstützen bei der Anpassung bestehender Vereinbarungen an neue rechtliche oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen.
Ihre Ansprechpartner
Dott. Comm. Josef Vieider
E-Mail: vieider@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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Dott. Comm. Alessandro Zanellato
E-Mail: zanellato@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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Dott. Comm. Stefan Lanznaster
E-Mail: lanznaster@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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Dott. Comm. Thomas Pichler
E-Mail: pichler@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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RA Avv. Vanessa Gasteiger
E-Mail: gasteiger@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.
Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen
Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.