DE
IT
EN
Menu

Vertragsrecht in Südtirol – rechtlich und steuerlich geprüft

Ob Kaufvertrag, Pachtvertrag, Kooperationsvereinbarung oder grenzüberschreitende Geschäftsbeziehung: Ein Vertrag ist nur so stark wie seine Ausarbeitung. Unklare Regelungen zu Haftung, Kündigung oder Streitbeilegung können früher oder später zum Konflikt führen.

Vom Vorvertrag bis zur laufenden Geschäftsbeziehung

Damit Vereinbarungen nicht zum Streitfall werden, braucht es klare und ausgewogene Regelungen. Wir entwerfen, prüfen und verhandeln Verträge für Unternehmen, Investoren und Privatpersonen in Italien. Leistungsumfang, Haftung, Sicherheiten, Gewährleistung und Streitbeilegung werden dabei klar und nachvollziehbar geregelt.

Grenzüberschreitend verhandeln, rechtssicher abschließen

Internationale Vertragsbeziehungen bringen zusätzliche Herausforderungen mit sich. Daher begleiten wir grenzüberschreitende Vertragsverhandlungen und unterstützen bei der Anpassung bestehender Vereinbarungen an neue rechtliche oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen.

Ihre Ansprechpartner

Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

13.08.2026, Rundschreiben Nr. 35/2026

Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen

Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.

12.08.2026, Rundschreiben Nr. 34/2026

Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen

Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.