Grenzüberschreitende Vermögensnachfolge – Werte sicher weitergeben
Sobald Vermögen über Ländergrenzen hinweg übertragen wird, wird es steuerrechtlich komplex. Wir unterstützen Unternehmer und Privatpersonen bei Erbschaften, Schenkungen und Nachfolgeregelungen zwischen Italien und anderen Staaten. Durch die sorgfältige Berücksichtigung italienischer und internationaler Erbschafts- und Schenkungssteuerregelungen lassen sich grenzüberschreitende Steuerkonflikte vermeiden.
Internationales Vermögen, mehrere Steuerpflichten
Je mehr Staaten involviert sind, desto komplexer wird die steuerrechtliche Einordnung. Entscheidend ist die richtige Beurteilung von Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und Finanzvermögen im internationalen Kontext. Auf dieser Grundlage entstehen Nachfolgestrukturen, die Doppelbesteuerungsrisiken reduzieren und langfristig Bestand haben.
Wer seinen Wohnsitz nach oder aus Italien verlagert, löst steuerliche Konsequenzen aus – oft ohne es zu ahnen. Wir begleiten Wegzugs- und Zuzugsfälle, internationale Familienvermögen und Vermögensübertragungen im Unternehmerkontext vorausschauend und stimmen uns bei Bedarf mit Fachanwälten im Gesellschafts- und Erbrecht ab.
Ihre Ansprechpartner
Dott. Comm. Josef Vieider
E-Mail: vieider@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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Dott. Comm. Alessandro Zanellato
E-Mail: zanellato@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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Dott. Comm. Stefan Lanznaster
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Tel.: +39 0471 288 333
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Dott. Comm. Thomas Pichler
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RA Avv. Vanessa Gasteiger
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Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.
Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen
Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.