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Grenzüberschreitende Vermögensnachfolge – Werte sicher weitergeben

Sobald Vermögen über Ländergrenzen hinweg übertragen wird, wird es steuerrechtlich komplex. Wir unterstützen Unternehmer und Privatpersonen bei Erbschaften, Schenkungen und Nachfolgeregelungen zwischen Italien und anderen Staaten. Durch die sorgfältige Berücksichtigung italienischer und internationaler Erbschafts- und Schenkungssteuerregelungen lassen sich grenzüberschreitende Steuerkonflikte vermeiden.

Empfang von PDC Alliance mit offenem und einladendem Raumkonzept Empfang von PDC Alliance mit offenem und einladendem Raumkonzept

Internationales Vermögen, mehrere Steuerpflichten

Je mehr Staaten involviert sind, desto komplexer wird die steuerrechtliche Einordnung. Entscheidend ist die richtige Beurteilung von Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und Finanzvermögen im internationalen Kontext. Auf dieser Grundlage entstehen Nachfolgestrukturen, die Doppelbesteuerungsrisiken reduzieren und langfristig Bestand haben.

Grüne Pflanzen als Teil der modernen Bürogestaltung bei PDC Alliance Grüne Pflanzen als Teil der modernen Bürogestaltung bei PDC Alliance

Wer seinen Wohnsitz nach oder aus Italien verlagert, löst steuerliche Konsequenzen aus – oft ohne es zu ahnen. Wir begleiten Wegzugs- und Zuzugsfälle, internationale Familienvermögen und Vermögensübertragungen im Unternehmerkontext vorausschauend und stimmen uns bei Bedarf mit Fachanwälten im Gesellschafts- und Erbrecht ab.

Ihre Ansprechpartner

Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

22.09.2026, Rundschreiben Nr. 38/2026

Periodische Berichterstattung durch beauftragte Geschäftsführer – Erinnerung für das 1. Halbjahr 2026

Beauftragte Geschäftsführer müssen dem Verwaltungsrat und dem Überwachungsorgan zumindest halbjährlich über Geschäftsverlauf, Aussichten und wesentliche Geschäftsvorfälle berichten. Die Dokumentation für das erste Halbjahr 2026 sollte noch im dritten Quartal erfolgen.

02.09.2026, Rundschreiben Nr. 37/2026

Steuerbonus „hohe Kraftstoffpreise“ für Gütertransportunternehmen – Öffnung der Plattform für die Antragstellung

Die Plattform der Agentur für Zoll und Monopole für den außerordentlichen Steuerbonus zum Ausgleich der gestiegenen Dieselkosten ist offen. Anträge können vom 1. bis 15. September 2026 eingereicht werden; begünstigt sind Dieselkäufe von März bis August 2026.