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Due Diligence – Risiken erkennen, bevor Entscheidungen fallen

Wer informiert entscheidet, entscheidet besser. Eine sorgfältige Due-Diligence-Prüfung bei Unternehmenskauf, Beteiligungserwerb oder Umgründungen schützt vor teuren Überraschungen und liefert Investoren, Gesellschaftern, Management und Finanzierungspartnern eine fundierte Entscheidungsgrundlage.

Was wirklich in der Zielgesellschaft steckt

Wir analysieren Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, Cashflow, Working Capital sowie wesentliche Vertragsverhältnisse. Ebenso werden steuerrechtliche Risiken, Compliance-Themen, die Gesellschaftsstruktur und mögliche Deal-Breaker geprüft.

Gesellschaftsrecht, Verträge, Haftung

Neben den wirtschaftlichen Kennzahlen prüfen unsere Berater auch die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zielgesellschaft. Dazu gehören gesellschaftsrechtliche Verhältnisse, vertragliche Bindungen sowie Genehmigungs- und Haftungsfragen – damit Risiken frühzeitig sichtbar werden.

Ihre Ansprechpartner

Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

13.08.2026, Rundschreiben Nr. 35/2026

Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen

Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.

12.08.2026, Rundschreiben Nr. 34/2026

Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen

Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.