Due Diligence – Risiken erkennen, bevor Entscheidungen fallen
Wer informiert entscheidet, entscheidet besser. Eine sorgfältige Due-Diligence-Prüfung bei Unternehmenskauf, Beteiligungserwerb oder Umgründungen schützt vor teuren Überraschungen und liefert Investoren, Gesellschaftern, Management und Finanzierungspartnern eine fundierte Entscheidungsgrundlage.
Was wirklich in der Zielgesellschaft steckt
Wir analysieren Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, Cashflow, Working Capital sowie wesentliche Vertragsverhältnisse. Ebenso werden steuerrechtliche Risiken, Compliance-Themen, die Gesellschaftsstruktur und mögliche Deal-Breaker geprüft.
Gesellschaftsrecht, Verträge, Haftung
Neben den wirtschaftlichen Kennzahlen prüfen unsere Berater auch die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zielgesellschaft. Dazu gehören gesellschaftsrechtliche Verhältnisse, vertragliche Bindungen sowie Genehmigungs- und Haftungsfragen – damit Risiken frühzeitig sichtbar werden.
Ihre Ansprechpartner
Dott. Comm. Josef Vieider
E-Mail: vieider@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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Dott. Comm. Alessandro Zanellato
E-Mail: zanellato@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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Dott. Comm. Stefan Lanznaster
E-Mail: lanznaster@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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Dott. Comm. Thomas Pichler
E-Mail: pichler@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.
Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen
Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.