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Unternehmensbewertungen für fundierte Entscheidungen

Bei Kauf, Verkauf, Umgründung, Nachfolge, Finanzierung oder gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen braucht es eine belastbare Bewertung. Nicht als Pflichtübung, sondern als echte Entscheidungsgrundlage für Unternehmer, Investoren, Banken, Gerichte und Gesellschafter.

Methodik, die zum Unternehmen passt

Ertragswertverfahren, DCF-Modelle, Marktvergleiche oder Multiplikatoren: Die passende Methode hängt vom Geschäftsmodell, der Branche und dem Bewertungsanlass ab. Dabei berücksichtigen wir Rentabilität, Bonität, Kapitalstruktur, Steuerwirkungen sowie die spezifischen Risiken des italienischen und internationalen Marktumfelds.

Bewertungsgegenstände und Anwendungsbereiche

Bewertet werden nicht nur Unternehmen als Ganzes, sondern auch Beteiligungen, Geschäftsbereiche und – wo erforderlich – immaterielle Vermögenswerte. Gerade bei Transaktionen, Nachfolgelösungen und Reorganisationsprozessen schafft dies eine verlässliche Grundlage für weitere Entscheidungen.

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Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

13.08.2026, Rundschreiben Nr. 35/2026

Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen

Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.

12.08.2026, Rundschreiben Nr. 34/2026

Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen

Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.