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Erbrecht in Südtirol – rechtlich und steuerlich aus einer Hand

Wer Vermögen auf die nächste Generation übertragen möchte, hat mehr Gestaltungsspielraum als oft gedacht – vorausgesetzt, die Nachfolge wird rechtzeitig geplant. Wir begleiten Privatpersonen, Unternehmerfamilien, Gesellschafter und vermögenshaltende Strukturen bei der Gestaltung, Umsetzung und Abwicklung erbrechtlicher Lösungen und bei der Regelung der Vermögensnachfolge.

Vorausschauende Planung

Jede Familie ist anders. Eine gute Nachfolgelösung muss zur konkreten Lebenssituation passen – rechtlich, steuerlich und familiär. Wir beraten bei Testamenten, Familienvereinbarungen zur Betriebsübergabe, lebzeitigen Zuwendungen, Pflichtteilsfragen, Ehegüterständen und Unternehmensnachfolgen. Auch internationale Vermögen und grenzüberschreitende Familienkonstellationen werden in die Planung einbezogen.

Abwicklung von Erbschaften

Nach einem Todesfall unterstützen wir Erben und Berechtigte bei der rechtlichen und steuerlichen Abwicklung der Erbschaft. Dazu gehören insbesondere die Erbschaftsmeldung bei der Agentur der Einnahmen, die Klärung der Erbfolge, die Beantragung des Erbscheins bei Gericht, die Umschreibung von Immobilien im Grundbuch und Kataster sowie die Teilung des Nachlasses und die Auflösung von Erbengemeinschaften.

Wenn es zum Streit kommt

Nicht jede Nachfolge verläuft reibungslos. Bei erbrechtlichen und familienrechtlichen Konflikten über Pflichtteilsansprüche, Testamente, Erbquoten, Schenkungen zu Lebzeiten, Nachlassteilungen oder die Verwaltung des Nachlasses vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich und, wenn erforderlich, auch vor Gericht.

Ihre Ansprechpartner

Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

13.08.2026, Rundschreiben Nr. 35/2026

Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen

Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.

12.08.2026, Rundschreiben Nr. 34/2026

Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen

Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.