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Steuerliche Vermögensnachfolge für Generationen, die folgen

Eine durchdachte Vermögensnachfolge schützt das Aufgebaute und verhindert, dass Steuern oder ungeklärte Rechtsfragen den Übergang belasten. Ob Schenkung, Erbfall oder vorweggenommene Nachfolgeregelung: Wir entwickeln Lösungen, die steuerlich tragfähig und generationengerecht sind.

Holding, Familienholding, Stiftungsmodelle

Nicht jede Nachfolgestruktur passt zu jedem Vermögen. Holding-Strukturen, Familienholdings, Stiftungsmodelle und andere Nachfolgearchitekturen werden sorgfältig auf ihre steuerliche Tragfähigkeit geprüft. Dabei fließen auch Liquiditätsfolgen, Bewertungsfragen, Fristen und Meldepflichten in die Planung ein.

Grenzüberschreitende Vermögensnachfolge

Bei Auslandsvermögen, internationalen Familienkonstellationen, Wohnsitzfragen und DBA-Aspekten stimmen wir alle relevanten Faktoren sorgfältig aufeinander ab, um Doppelbesteuerungsrisiken zu reduzieren und eine konsistente Planung sicherzustellen.

Ihre Ansprechpartner

Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

13.08.2026, Rundschreiben Nr. 35/2026

Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen

Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.

12.08.2026, Rundschreiben Nr. 34/2026

Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen

Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.