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Leitfaden ANAC zur Überprüfung der eigenen „steuerlichen Zuverlässigkeit“ bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen

Bozen, 20.04.2026

Zwecks Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen wird bekanntlich vorausgesetzt, dass der Wirtschaftsteilnehmer seinen steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen ist. Insbesondere dürfen keine schwerwiegenden, endgültig festgestellten Verstöße vorliegen.

Im Sinne von Art. 94 Abs. 6 des D.Lgs. 36/2023 dürfen keine Steuerschulden über 5.000 € bestehen, die endgültig festgestellt (also nicht mehr anfechtbar) und bereits dem Steuereinzugsdienst („Agenzia delle Entrate-Riscossione“) zur Einhebung übergeben worden sind. Bei der Überprüfung der eigenen Position treten in der Praxis häufig Zweifelsfragen auf. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass die Antikorruptionsbehörde (ANAC) kürzlich einen Leitfaden für Wirtschaftsteilnehmer veröffentlicht hat, der die entsprechenden Kontrollmechanismen näher erläutert. Wir übermitteln Ihnen diesen Leitfaden in der Anlage, da er praxisnahe Hinweise zu den maßgeblichen Kriterien enthält.

Anlage: Leitfaden ANAC zur Prüfung der steuerlichen Zuverlässigkeit

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen
Dott. Comm. Josef Vieider
 

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