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Zur Erinnerung: Anfangs März wurde mit G.V. Nr. 19/2024 ein umfassendes Förderpaket für eine nachhaltige Wirtschaft (Schlagwort „Umstieg 5.0“) veröffentlicht. Die Eilverordnung wurde mit G. Nr. 56/2024 konvertiert, und das Umwandlungsgesetz ist seit 30. April 2024 in Kraft. Spätestens innerhalb von 30 Tagen ab der genannten Umwandlung hätten auch die Durchführungsbestimmungen, ohne welche das Förderpaket nicht anwendbar ist, erlassen werden sollen. Sie waren nach zahlreichen Verzögerungen zuletzt für Ende Juni versprochen worden. Nach jüngsten Nachrichten wird eine Veröffentlichung noch vor den Augustferien, also für Mitte August, ins Auge gefasst.

Die Kritik zahlreicher Verbände an dieser Verzögerung ist mehr als berechtigt, werden doch Investitionen seit Monaten blockiert. Denn niemand will sich durch etwaige Fehler selbst von der Förderung ausschließen. Gleichzeitig überbieten sich in diesen Tagen Spezialisten mit Webinaren und Vorträgen zu den anstehenden Förderungen, nur um am Ende eingestehen zu müssen, dass in Ermangelung der Durchführungsbestimmungen verbindliche Aussagen leider nicht möglich sind.

Über die Grundzüge der Förderungen haben wir Sie mit unserem Rundschreiben Nr. 15/2024 informiert. In der Anlage erhalten Sie den zuletzt veröffentlichten Entwurf der Durchführungsbestimmungen, wie er nach inoffiziellen Meldungen letzte Woche von den zuständigen Ministerien genehmigt und dann dem Rechnungshof zur Endprüfung übermittelt worden ist. Selbstverständlich können wir nicht ausschließen, dass bis zur Veröffentlichung im Amtsblatt noch Änderungen an dem Gesetzeswerk erfolgen können. Das Dokument sollte aber dazu dienen, einen ersten Einblick in die anstehenden Erleichterungen zu gewinnen und die eigene Position zu bestimmen.

 

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
 

Dott. Comm. Josef Vieider

 

Anlage: siehe oben

Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

22.09.2026, Rundschreiben Nr. 38/2026

Periodische Berichterstattung durch beauftragte Geschäftsführer – Erinnerung für das 1. Halbjahr 2026

Beauftragte Geschäftsführer müssen dem Verwaltungsrat und dem Überwachungsorgan zumindest halbjährlich über Geschäftsverlauf, Aussichten und wesentliche Geschäftsvorfälle berichten. Die Dokumentation für das erste Halbjahr 2026 sollte noch im dritten Quartal erfolgen.

02.09.2026, Rundschreiben Nr. 37/2026

Steuerbonus „hohe Kraftstoffpreise“ für Gütertransportunternehmen – Öffnung der Plattform für die Antragstellung

Die Plattform der Agentur für Zoll und Monopole für den außerordentlichen Steuerbonus zum Ausgleich der gestiegenen Dieselkosten ist offen. Anträge können vom 1. bis 15. September 2026 eingereicht werden; begünstigt sind Dieselkäufe von März bis August 2026.