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Erneuerbare Energien – Meldung von Produktionszahlen und Befreiungsgründen an GSE; Fristverlängerung bis zum 29. August 2023

Bozen, 25.07.2023

Mit unserem Rundschreiben Nr. 29/2023 haben wir Sie darüber informiert, dass innerhalb der nachstehenden Fristen die Ausschlussgründe für die Übergewinnbesteuerung dem GSE zu melden wären: eine erste Mitteilung für die Befreiung im Zeitraum Februar 2022 bis Dezember 2022, einzureichen innerhalb 28. Juli 2023, und eine zweite Meldung für die Befreiung im Zeitraum Jänner 2023 bis Juni 2023, einzureichen innerhalb 31. August 2023. Mit einer Pressemitteilung vom 20. Juli 2023 hat die Körperschaft GSE die vorgenannten Fälligkeiten wie folgt verlängert:

  • für die erste Mitteilung für die Befreiung im Zeitraum Februar 2022 bis Dezember 2022: 29. August 2023, 18.00 Uhr, und
  • für die zweite Meldung für die Befreiung im Zeitraum Jänner 2023 bis Juni 2023: 29. September 2023, ebenfalls 18.00 Uhr.

 

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
 

Dott. Comm. Josef Vieider

 

Rundschreiben

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