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Die Frist für die Privatisierung von Liegenschaften und von in öffentlichen Registern eingetragenen Gütern durch Personen- und Kapitalgesellschaften wird verlängert, und zwar auf den 30. November 2023. Dies hat Vizepremier Maurizio Leo gestern auf einer Tagung der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Olbia öffentlich verkündet und darf damit wohl als zuverlässig angenommen werden. Zu diesem Zweck soll morgen, am 27. September 2023, eine eigene Notverordnung erlassen werden. Wer die Fristverlängerung beansprucht, der muss die Zahlung der anfallenden Ersatzsteuern in einer einzigen Rate innerhalb 30. November 2023 leisten. Derzeit ist bekanntlich eine Zahlung in zwei Raten vorgesehen: 60% innerhalb 30. September und 40% innerhalb 30. November.

Die vorgenannte Fristverlängerung war in den letzten Wochen von diversen Berufsverbänden vehement gefordert worden, zumal bis zum heutigen Tag keinerlei amtliche Anleitungen zur anstehenden Privatisierung erlassen worden sind und sich die rechtlichen Rahmenbedingungen seit dem Jahr 2016, wo zuletzt eine ähnliche Maßnahme wirksam war, doch in einigen Punkten wesentlich geändert haben.

Somit kann nur empfohlen werden, überall dort, wo irgendwelche Zweifel bestehen, von der Fristverlängerung von rund 60 Tagen Gebrauch zu machen, in der Hoffnung, dass in der Zwischenzeit auch zusätzliche Anleitungen veröffentlicht werden.

Für weitere Details verweisen wir auf unser Rundschreiben Nr. 32 vom 31. August 2023.

 

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
 

Dott. Comm. Josef Vieider

 

Rundschreiben

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