Wir möchten Sie wieder über die Steuertermine des laufenden Jahres 2025 informieren. Die beiliegenden Übersichten beinhalten die wichtigsten und gängigsten Fälligkeiten der aktuell geltenden Bestimmungen.
Wie üblich können einige Termine noch kurzfristig Änderungen erfahren. Wir werden Ihnen diese Änderungen rechtzeitig mitteilen.
Die beiliegenden Übersichten sind wie folgt gegliedert:
1. Fälligkeiten betreffend wiederkehrende Steuertermine (Anlagen 1A, 1B, 1C)
2. Fälligkeiten betreffend spezifische Steuertermine
3. Pensionsbeiträge der Handwerker und Kaufleute
4. Versicherungsbeiträge für Handelsagenten
5. Steuerbeistand Modell 730/2025
Bitte beachten Sie, dass wir in erster Linie Fälligkeiten steuerlicher Natur berücksichtigt haben. Somit sind – mit wenigen Ausnahmen – Fälligkeiten, die sich aus der Sozialgesetzgebung oder aufgrund anderer Bestimmungen ergeben, nicht angeführt.
Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.
Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen
Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.