Wir möchten Sie wieder über die Steuertermine des laufenden Jahres 2025 informieren. Die beiliegenden Übersichten beinhalten die wichtigsten und gängigsten Fälligkeiten der aktuell geltenden Bestimmungen.
Wie üblich können einige Termine noch kurzfristig Änderungen erfahren. Wir werden Ihnen diese Änderungen rechtzeitig mitteilen.
Die beiliegenden Übersichten sind wie folgt gegliedert:
1. Fälligkeiten betreffend wiederkehrende Steuertermine (Anlagen 1A, 1B, 1C)
2. Fälligkeiten betreffend spezifische Steuertermine
3. Pensionsbeiträge der Handwerker und Kaufleute
4. Versicherungsbeiträge für Handelsagenten
5. Steuerbeistand Modell 730/2025
Bitte beachten Sie, dass wir in erster Linie Fälligkeiten steuerlicher Natur berücksichtigt haben. Somit sind – mit wenigen Ausnahmen – Fälligkeiten, die sich aus der Sozialgesetzgebung oder aufgrund anderer Bestimmungen ergeben, nicht angeführt.
Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Periodische Berichterstattung durch beauftragte Geschäftsführer – Erinnerung für das 1. Halbjahr 2026
Beauftragte Geschäftsführer müssen dem Verwaltungsrat und dem Überwachungsorgan zumindest halbjährlich über Geschäftsverlauf, Aussichten und wesentliche Geschäftsvorfälle berichten. Die Dokumentation für das erste Halbjahr 2026 sollte noch im dritten Quartal erfolgen.
Steuerbonus „hohe Kraftstoffpreise“ für Gütertransportunternehmen – Öffnung der Plattform für die Antragstellung
Die Plattform der Agentur für Zoll und Monopole für den außerordentlichen Steuerbonus zum Ausgleich der gestiegenen Dieselkosten ist offen. Anträge können vom 1. bis 15. September 2026 eingereicht werden; begünstigt sind Dieselkäufe von März bis August 2026.