Information zur Kanzleistruktur ab 1. Jänner 2026 – aus PDC Partner wird PDC Alliance
wir möchten Sie hiermit über eine organisatorische Änderung informieren, die seit 1. Jänner 2026 wirksam ist:
Seit vielen Jahren werden unsere Mandate bereits mittels mehrerer Teams vollständig autonom betreut. An dieser bewährten Zuständigkeit ändert sich für Sie nichts: Ihr bisheriges Team bleibt Ihr Ansprechpartner. Um aber die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten auch formal eindeutig abzubilden, führen wir ab 1. Jänner 2026 zwei rechtlich eigenständige Einheiten als Bürogemeinschaften unter gemeinsamer Dachstruktur am bisherigen Standort, und zwar:
- Comploj-Lorenzon-Lechner & Partner einerseits und
- Vieider-Zanellato-Lanznaster-Pichler-Gasteiger andererseits.
- aus PDC Partner wird PDC Alliance
Was bedeutet das für Sie konkret?
- Kontinuität: Betreuung, Ansprechpartner, laufende Arbeiten und Fristen laufen unverändert weiter.
- Erreichbarkeit/Standort: Sie finden uns weiterhin am selben Standort; die Kontaktdaten Ihres Teams bleiben bestehen.
- Unterlagen & Vertraulichkeit: Ihre Unterlagen verbleiben beim zuständigen Team; Zugriff erfolgt ausschließlich im Rahmen des Mandats und der rechtlichen Vorgaben.
Durch die Umstrukturierung wird das Team um Josef Vieider im Bereich Zivilrecht dauerhaft durch die Expertise von Rechtsanwältin Dr. Vanessa Gasteiger verstärkt.
Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie bitte jederzeit Ihre gewohnte Ansprechperson an – wir nehmen uns gerne Zeit.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dott. Comm. Josef Vieider
Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.
Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen
Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.