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Information zur Kanzleistruktur ab 1. Jänner 2026 – aus PDC Partner wird PDC Alliance

Bozen, 12.01.2026

wir möchten Sie hiermit über eine organisatorische Änderung informieren, die seit 1. Jänner 2026 wirksam ist:

Seit vielen Jahren werden unsere Mandate bereits mittels mehrerer Teams vollständig autonom betreut. An dieser bewährten Zuständigkeit ändert sich für Sie nichts: Ihr bisheriges Team bleibt Ihr Ansprechpartner. Um aber die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten auch formal eindeutig abzubilden, führen wir ab 1. Jänner 2026 zwei rechtlich eigenständige Einheiten als Bürogemeinschaften unter gemeinsamer Dachstruktur am bisherigen Standort, und zwar:

  • Comploj-Lorenzon-Lechner & Partner einerseits und
  • Vieider-Zanellato-Lanznaster-Pichler-Gasteiger andererseits.
  • aus PDC Partner wird PDC Alliance

Was bedeutet das für Sie konkret?

  • Kontinuität: Betreuung, Ansprechpartner, laufende Arbeiten und Fristen laufen unverändert weiter.
  • Erreichbarkeit/Standort: Sie finden uns weiterhin am selben Standort; die Kontaktdaten Ihres Teams bleiben bestehen.
  • Unterlagen & Vertraulichkeit: Ihre Unterlagen verbleiben beim zuständigen Team; Zugriff erfolgt ausschließlich im Rahmen des Mandats und der rechtlichen Vorgaben.

Durch die Umstrukturierung wird das Team um Josef Vieider im Bereich Zivilrecht dauerhaft durch die Expertise von Rechtsanwältin Dr. Vanessa Gasteiger verstärkt.

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie bitte jederzeit Ihre gewohnte Ansprechperson an – wir nehmen uns gerne Zeit.

 

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
 

Dott. Comm. Josef Vieider

 

Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

22.09.2026, Rundschreiben Nr. 38/2026

Periodische Berichterstattung durch beauftragte Geschäftsführer – Erinnerung für das 1. Halbjahr 2026

Beauftragte Geschäftsführer müssen dem Verwaltungsrat und dem Überwachungsorgan zumindest halbjährlich über Geschäftsverlauf, Aussichten und wesentliche Geschäftsvorfälle berichten. Die Dokumentation für das erste Halbjahr 2026 sollte noch im dritten Quartal erfolgen.

02.09.2026, Rundschreiben Nr. 37/2026

Steuerbonus „hohe Kraftstoffpreise“ für Gütertransportunternehmen – Öffnung der Plattform für die Antragstellung

Die Plattform der Agentur für Zoll und Monopole für den außerordentlichen Steuerbonus zum Ausgleich der gestiegenen Dieselkosten ist offen. Anträge können vom 1. bis 15. September 2026 eingereicht werden; begünstigt sind Dieselkäufe von März bis August 2026.