RENTRI – Eintragungspflicht und Digitalisierung innerhalb 13. Februar 2026
Über das nationale elektronische Register für die Rückverfolgbarkeit von Abfällen haben wir Sie bereits in der Vergangenheit informiert. Hier nochmals die Fristen für die Ersteintragung, die von der Größe des Unternehmens abhängig sind:
- vom 15. Dezember 2024 bis zum 13. Februar 2025: erste Gruppe der verpflichteten Subjekte (insbesondere Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten),
- vom 15. Juni 2025 bis zum 14. August 2025: zweite Gruppe der verpflichteten Subjekte (Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten) und
- vom 15. Dezember 2025 bis zum 13. Februar 2026: letzte Gruppe der verpflichteten Subjekte (Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten).
Keine Verpflichtung zur Eintragung ins RENTRI besteht hingegen für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern, die Ersterzeuger von ausschließlich nicht gefährlichen Abfällen sind.
Zudem ist ab 13. Februar 2026 der Abfallidentifikationsschein (FIR) verpflichtend in vollständig digitaler Form zu erstellen. Das bedeutet:
- Der Abfallidentifikationsschein ist ein elektronisches Dokument und nicht mehr ein papierbasiertes Formular mit handschriftlicher Unterzeichnung.
- Die Erstellung, Übermittlung und Aufbewahrung des digitalen FIR erfolgen über die vom RENTRI bereitgestellten Dienste oder über integrierte IT-Systeme, die den technischen Vorgaben entsprechen.
- Der digitale FIR wird mittels qualifizierter elektronischer Signaturen bzw. zugelassener digitaler Authentifizierungsverfahren unterzeichnet. Dies erfordert eine Anpassung der internen Abläufe, Zuständigkeiten und technischen Ausstattung.
- In der Übergangsphase (13.02.2025–12.02.2026) galt zwar bereits das neue FIR-Modell und die digitale Vidimierung, die operative Abwicklung erfolgte jedoch weiterhin überwiegend papiergestützt. Ab dem 13. Februar 2026 gilt für die beim REnTRI registrierten Subjekte die vollständig digitale Abwicklung des FIR.
Die Verpflichtung zur Nutzung des digitalen FIR ab dem 13.02.2026 betrifft ausschließlich die zur FIR-Führung verpflichteten und im RENTRI registrierten Subjekte. Der konkrete Anwendungsbereich hängt daher von der Rolle des jeweiligen Akteurs (Erzeuger, Beförderer, Vermittler, Anlagebetreiber) ab.
Verwaltung des digitalen Abfallbegleitscheins (FIR)
Der digitale Abfallbegleitschein (FIR) wird von den am Transport beteiligten Betreibern über ihre eigene Verwaltungssoftware aktualisiert, um sicherzustellen, dass er in den verschiedenen Transportphasen progressiv ausgefüllt und unterzeichnet wird. Der digitale Abfallbegleitschein muss vom Erzeuger und vom Beförderer vor Beginn des Transports und vom Empfänger bei der Übernahme der Abfälle digital unterzeichnet werden. Er muss auch von allen anderen am Transport beteiligten Subjekten (z. B. im Falle einer Umladung) digital unterzeichnet werden.
Der Empfänger übermittelt dem Erzeuger über das RENTRI den vollständigen und von allen Subjekten unterzeichneten Abfallbegleitschein (FIR). Um die Straßenkontrollen während des Transports zu erleichtern, werden die Abfälle von einem Ausdruck in Papier des digitalen Formulars begleitet, entsprechend der Vorlage gem. Anhang II des M.D. Nr. 59 vom 4. April 2023. Alternativ ist die Möglichkeit gewährleistet, das digitale Formular auch während des Transports mit Hilfe von mobilen Geräten vorzuzeigen.
Soweit Sie von den Neuerungen betroffen sind, empfehlen wir ihnen, sich umgehend mit der Handelskammer (wegen der Eintragung) und ihrem Softwarelieferanten (wegen der digitalen Verwaltung) in Verbindung zu setzen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dott. Comm. Josef Vieider
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