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Gesellschaftsrechtliche Strukturprüfungen für rechtssichere Unternehmensentscheidungen

Beteiligungsverhältnisse, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen und Governance-Strukturen entwickeln sich oft über viele Jahre hinweg. Nicht jede gewachsene Struktur passt jedoch zu geplanten Maßnahmen oder aktuellen Anforderungen. Eine gezielte Strukturprüfung schafft Klarheit und zeigt möglichen Anpassungsbedarf frühzeitig auf.

Bestehende Strukturen kritisch prüfen

Im Rahmen gesellschaftsrechtlicher Strukturprüfungen analysieren wir bestehende Unternehmensstrukturen auf ihre rechtliche Konsistenz, identifizieren Anpassungsbedarf und decken potenzielle strukturelle Risiken auf im Vorfeld einer Gründung, eines Beteiligungserwerbs oder einer Umstrukturierung. Im Rahmen gesellschaftsrechtlicher Strukturprüfungen analysieren wir Beteiligungsverhältnisse, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen und Governance-Strukturen auf ihre rechtliche Konsistenz. Dabei werden potenzielle strukturelle Risiken identifiziert und bestehende Strukturen im Hinblick auf geplante Gründungen, Beteiligungserwerbe oder Umstrukturierungen bewertet.

Strukturen, die zur Strategie passen

Ziel ist eine gesellschaftsrechtliche Struktur, die rechtlich kohärent ist und den geplanten Maßnahmen entspricht. So entsteht ein solides Fundament für Veränderungen, Wachstum und unternehmerische Entscheidungen.

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Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

13.08.2026, Rundschreiben Nr. 35/2026

Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen

Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.

12.08.2026, Rundschreiben Nr. 34/2026

Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen

Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.