Steuervertretung und VAT-Registrierung für einen sicheren Markteintritt in Italien
Wer als ausländisches Unternehmen in Italien tätig wird – ob durch Lieferbeziehungen, E-Commerce, Projektgeschäfte oder andere Aktivitäten – braucht eine solide steuerliche Grundlage. Steuervertretung und VAT-Direktregistrierung sind wichtige Voraussetzungen für einen rechtlich fundierten Marktauftritt.
Von der steuerrechtlichen Einordnung bis zur laufenden Erfüllung umsatzsteuerlicher Pflichten begleiten wir den gesamten Registrierungsprozess. Registrierungsunterlagen, Meldepflichten, Erklärungen und die Kommunikation mit den italienischen Behörden werden strukturiert koordiniert und effizient umgesetzt.
Zur materiellen Beurteilung der Umsätze siehe Indirekte Steuern und Direktregistrierung.
VAT-Refund: bezahlte Vorsteuer zurückholen
In Italien angefallene Umsatzsteuer lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen zurückfordern. Unsere Kanzlei steht an Ihrer Seite und prüft die Erstattungsfähigkeit, ordnet die relevanten Aufwendungen ein und stellt die erforderlichen Antragsunterlagen strukturiert zusammen.
Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Periodische Berichterstattung durch beauftragte Geschäftsführer – Erinnerung für das 1. Halbjahr 2026
Beauftragte Geschäftsführer müssen dem Verwaltungsrat und dem Überwachungsorgan zumindest halbjährlich über Geschäftsverlauf, Aussichten und wesentliche Geschäftsvorfälle berichten. Die Dokumentation für das erste Halbjahr 2026 sollte noch im dritten Quartal erfolgen.
Steuerbonus „hohe Kraftstoffpreise“ für Gütertransportunternehmen – Öffnung der Plattform für die Antragstellung
Die Plattform der Agentur für Zoll und Monopole für den außerordentlichen Steuerbonus zum Ausgleich der gestiegenen Dieselkosten ist offen. Anträge können vom 1. bis 15. September 2026 eingereicht werden; begünstigt sind Dieselkäufe von März bis August 2026.