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Steuervertretung und VAT-Registrierung für einen sicheren Markteintritt in Italien

Wer als ausländisches Unternehmen in Italien tätig wird – ob durch Lieferbeziehungen, E-Commerce, Projektgeschäfte oder andere Aktivitäten – braucht eine solide steuerliche Grundlage. Steuervertretung und VAT-Direktregistrierung sind wichtige Voraussetzungen für einen rechtlich fundierten Marktauftritt.

Von der steuerrechtlichen Einordnung bis zur laufenden Erfüllung umsatzsteuerlicher Pflichten begleiten wir den gesamten Registrierungsprozess. Registrierungsunterlagen, Meldepflichten, Erklärungen und die Kommunikation mit den italienischen Behörden werden strukturiert koordiniert und effizient umgesetzt.

VAT-Refund: bezahlte Vorsteuer zurückholen

In Italien angefallene Umsatzsteuer lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen zurückfordern. Unsere Kanzlei steht an Ihrer Seite und prüft die Erstattungsfähigkeit, ordnet die relevanten Aufwendungen ein und stellt die erforderlichen Antragsunterlagen strukturiert zusammen.

Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

13.08.2026, Rundschreiben Nr. 35/2026

Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen

Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.

12.08.2026, Rundschreiben Nr. 34/2026

Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen

Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.