Steuerliche Strukturierung – von der Idee zur tragfähigen Struktur
Die richtigen steuerlichen Entscheidungen werden oft zu Beginn getroffen. Die Wahl der Rechts- und Beteiligungsstruktur beeinflusst Investitionen, Finanzierungen und die weitere Entwicklung eines Unternehmens. Eine durchdachte Struktur schafft die Grundlage für nachhaltiges Wachstum und langfristige Planungssicherheit.
Welche Rechts- und Beteiligungsstruktur passt zum Vorhaben? Wie lassen sich Finanzierungsrunden, Beteiligungsmodelle oder Incentive-Systeme steuerlich sinnvoll gestalten? Unsere Beratung unterstützt Gründer, Gesellschafter, Investoren und Unternehmen bei der Entwicklung tragfähiger Lösungen für unterschiedliche Wachstums- und Entwicklungsphasen.
Innovationen steuerlich fördern
Für innovative Start-ups und KMU sieht das italienische Recht verschiedene Förderinstrumente und Sonderregelungen vor: Patent Box sowie Forschungs- und Entwicklungsanreize. Wer sie kennt und richtig anwendet, verschafft sich einen echten Wettbewerbsvorteil. Wir prüfen, welche Regelungen greifen, und begleiten die Umsetzung gegenüber Behörden, Investoren und Finanzamt.
Ihre Ansprechpartner
Dott. Comm. Josef Vieider
E-Mail: vieider@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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Dott. Comm. Alessandro Zanellato
E-Mail: zanellato@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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Dott. Comm. Stefan Lanznaster
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Tel.: +39 0471 288 333
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Dott. Comm. Thomas Pichler
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Dott. Comm. Sabrina Tabiadon
E-Mail: tabiadon@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.
Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen
Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.