Steuerstreitverfahren – wenn steuerliche Fragen zur Herausforderung werden
Bei einem rechtswidrigen Steuerbescheid oder nicht haltbaren Prüfungsfeststellungen zählen eine klare Strategie und erfahrene Vertretung. Als interdisziplinäre Kanzlei aus Steuerberatern und Anwälten begleiten wir Unternehmen, Körperschaften und Privatpersonen durch alle Phasen des Steuerstreitverfahrens – vom Prüfungsverfahren bis zur gerichtlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung.
Die Analyse von Steuerbescheiden und Prüfungsfeststellungen bildet die Grundlage für Stellungnahmen, Rechtsbehelfe und die Vertretung im kontradiktorischen Verfahren sowie vor den zuständigen italienischen Steuergerichten. Auch Vergleiche und alternative Formen der Streitbeilegung werden von unseren Beratern unter strategischen Gesichtspunkten geprüft.
Grenzüberschreitende Sachverhalte
Internationale Steuerkonstellationen erfordern häufig die Abstimmung mit ausländischen Beratern. Durch langjährige Kooperationen und internationale Netzwerke gewährleisten wir auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten eine koordinierte und praxistaugliche Vertretung.
Ihre Ansprechpartner
Dott. Comm. Josef Vieider
E-Mail: vieider@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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Dott. Comm. Stefan Lanznaster
E-Mail: lanznaster@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.
Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen
Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.