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Steuerstreitverfahren – wenn steuerliche Fragen zur Herausforderung werden

Bei einem rechtswidrigen Steuerbescheid oder nicht haltbaren Prüfungsfeststellungen zählen eine klare Strategie und erfahrene Vertretung. Als interdisziplinäre Kanzlei aus Steuerberatern und Anwälten begleiten wir Unternehmen, Körperschaften und Privatpersonen durch alle Phasen des Steuerstreitverfahrens – vom Prüfungsverfahren bis zur gerichtlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung.

Archivierte Mandantenakten im Dokumentenarchiv von PDC Alliance Archivierte Mandantenakten im Dokumentenarchiv von PDC Alliance

Die Analyse von Steuerbescheiden und Prüfungsfeststellungen bildet die Grundlage für Stellungnahmen, Rechtsbehelfe und die Vertretung im kontradiktorischen Verfahren sowie vor den zuständigen italienischen Steuergerichten. Auch Vergleiche und alternative Formen der Streitbeilegung werden von unseren Beratern unter strategischen Gesichtspunkten geprüft.

Viele Verfahren lassen sich vermeiden – Grundlage ist saubere Tax Compliance und Fiskalvertretung.

Grenzüberschreitende Sachverhalte

Internationale Steuerkonstellationen erfordern häufig die Abstimmung mit ausländischen Beratern. Durch langjährige Kooperationen und internationale Netzwerke gewährleisten wir auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten eine koordinierte und praxistaugliche Vertretung.

Ihre Ansprechpartner

Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

22.09.2026, Rundschreiben Nr. 38/2026

Periodische Berichterstattung durch beauftragte Geschäftsführer – Erinnerung für das 1. Halbjahr 2026

Beauftragte Geschäftsführer müssen dem Verwaltungsrat und dem Überwachungsorgan zumindest halbjährlich über Geschäftsverlauf, Aussichten und wesentliche Geschäftsvorfälle berichten. Die Dokumentation für das erste Halbjahr 2026 sollte noch im dritten Quartal erfolgen.

02.09.2026, Rundschreiben Nr. 37/2026

Steuerbonus „hohe Kraftstoffpreise“ für Gütertransportunternehmen – Öffnung der Plattform für die Antragstellung

Die Plattform der Agentur für Zoll und Monopole für den außerordentlichen Steuerbonus zum Ausgleich der gestiegenen Dieselkosten ist offen. Anträge können vom 1. bis 15. September 2026 eingereicht werden; begünstigt sind Dieselkäufe von März bis August 2026.