Unternehmensbesteuerung – tragfähige Lösungen für Unternehmen und Konzerne
Die Unternehmensbesteuerung beeinflusst Investitionen, Unternehmensstrukturen und strategische Entscheidungen. Im Mittelpunkt unserer Beratung stehen die laufende Besteuerung von Gesellschaften, die italienische Gruppenbesteuerung („Consolidato nazionale“) sowie die MwSt.-Konsolidierung („IVA di gruppo“). Steuerrechtliche Expertise verbinden wir dabei mit kaufmännischem Verständnis und einem praxisorientierten Blick auf das unternehmerisch Machbare.
Besteuerung landwirtschaftlicher Betriebe und Gesellschaften
Auch landwirtschaftliche Betriebe und Gesellschaften unterliegen besonderen steuerlichen und buchhalterischen Rahmenbedingungen. Von umsatzsteuerlichen Fragestellungen über Investitionen bis hin zu betrieblichen Entwicklungs- und Veränderungsprozessen begleiten wir unsere Mandanten mit branchenspezifischem Know-how.
Konzernbesteuerung und Unternehmensstrukturen
Gruppenstrukturen, Holdingmodelle und konzerninterne Leistungsbeziehungen erfordern eine sorgfältige steuerliche Planung. Unsere Beratung reicht von der Ausgestaltung und Umsetzung von Konzernstrukturen bis zur Begleitung laufender Erklärungspflichten. Verrechnungspreise, Umstrukturierungen und internationale Unternehmensstrukturen werden dabei in die Gesamtbetrachtung einbezogen.
Ihre Ansprechpartner
Dott. Comm. Josef Vieider
E-Mail: vieider@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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Dott. Comm. Alessandro Zanellato
E-Mail: zanellato@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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Dott. Comm. Stefan Lanznaster
E-Mail: lanznaster@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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Dott. Comm. Thomas Pichler
E-Mail: pichler@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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Dott. Comm. Sabrina Tabiadon
E-Mail: tabiadon@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.
Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen
Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.