Unternehmensbesteuerung – tragfähige Lösungen für Unternehmen und Konzerne
Die Unternehmensbesteuerung beeinflusst Investitionen, Unternehmensstrukturen und strategische Entscheidungen. Im Mittelpunkt unserer Beratung stehen die laufende Besteuerung von Gesellschaften, die italienische Gruppenbesteuerung („Consolidato nazionale“) sowie die MwSt.-Konsolidierung („IVA di gruppo“). Steuerrechtliche Expertise verbinden wir dabei mit kaufmännischem Verständnis und einem praxisorientierten Blick auf das unternehmerisch Machbare.
Besteuerung landwirtschaftlicher Betriebe und Gesellschaften
Auch landwirtschaftliche Betriebe und Gesellschaften unterliegen besonderen steuerlichen und buchhalterischen Rahmenbedingungen. Von umsatzsteuerlichen Fragestellungen über Investitionen bis hin zu betrieblichen Entwicklungs- und Veränderungsprozessen begleiten wir unsere Mandanten mit branchenspezifischem Know-how.
Ändert sich die Struktur des Unternehmens, gehen wir unter Umgründungen und M&A weiter.
Konzernbesteuerung und Unternehmensstrukturen
Gruppenstrukturen, Holdingmodelle und konzerninterne Leistungsbeziehungen erfordern eine sorgfältige steuerliche Planung. Unsere Beratung reicht von der Ausgestaltung und Umsetzung von Konzernstrukturen bis zur Begleitung laufender Erklärungspflichten. Verrechnungspreise, Umstrukturierungen und internationale Unternehmensstrukturen werden dabei in die Gesamtbetrachtung einbezogen.
Wo Leistungen zwischen verbundenen Gesellschaften fließen, kommt Transfer Pricing hinzu.
Ihre Ansprechpartner
Dott. Comm. Josef Vieider
E-Mail: [email protected]
Tel.: +39 0471 288 333
Zum Profil →
Dott. Comm. Alessandro Zanellato
E-Mail: [email protected]
Tel.: +39 0471 288 333
Zum Profil →
Dott. Comm. Stefan Lanznaster
E-Mail: [email protected]
Tel.: +39 0471 288 333
Zum Profil →
Dott. Comm. Thomas Pichler
E-Mail: [email protected]
Tel.: +39 0471 288 333
Zum Profil →
Dott. Comm. Sabrina Tabiadon
E-Mail: [email protected]
Tel.: +39 0471 288 333
Zum Profil →
Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Periodische Berichterstattung durch beauftragte Geschäftsführer – Erinnerung für das 1. Halbjahr 2026
Beauftragte Geschäftsführer müssen dem Verwaltungsrat und dem Überwachungsorgan zumindest halbjährlich über Geschäftsverlauf, Aussichten und wesentliche Geschäftsvorfälle berichten. Die Dokumentation für das erste Halbjahr 2026 sollte noch im dritten Quartal erfolgen.
Steuerbonus „hohe Kraftstoffpreise“ für Gütertransportunternehmen – Öffnung der Plattform für die Antragstellung
Die Plattform der Agentur für Zoll und Monopole für den außerordentlichen Steuerbonus zum Ausgleich der gestiegenen Dieselkosten ist offen. Anträge können vom 1. bis 15. September 2026 eingereicht werden; begünstigt sind Dieselkäufe von März bis August 2026.