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Unternehmensbesteuerung – tragfähige Lösungen für Unternehmen und Konzerne

Die Unternehmensbesteuerung beeinflusst Investitionen, Unternehmensstrukturen und strategische Entscheidungen. Im Mittelpunkt unserer Beratung stehen die laufende Besteuerung von Gesellschaften, die italienische Gruppenbesteuerung („Consolidato nazionale“) sowie die MwSt.-Konsolidierung („IVA di gruppo“). Steuerrechtliche Expertise verbinden wir dabei mit kaufmännischem Verständnis und einem praxisorientierten Blick auf das unternehmerisch Machbare.

Steuerunterlagen und Zahlungsformulare im Büroalltag Steuerunterlagen und Zahlungsformulare im Büroalltag

Besteuerung landwirtschaftlicher Betriebe und Gesellschaften

Auch landwirtschaftliche Betriebe und Gesellschaften unterliegen besonderen steuerlichen und buchhalterischen Rahmenbedingungen. Von umsatzsteuerlichen Fragestellungen über Investitionen bis hin zu betrieblichen Entwicklungs- und Veränderungsprozessen begleiten wir unsere Mandanten mit branchenspezifischem Know-how.

Ändert sich die Struktur des Unternehmens, gehen wir unter Umgründungen und M&A weiter.

Arbeitsplatz für konzentrierte Beratung und fachliche Analyse Arbeitsplatz für konzentrierte Beratung und fachliche Analyse

Konzernbesteuerung und Unternehmensstrukturen

Gruppenstrukturen, Holdingmodelle und konzerninterne Leistungsbeziehungen erfordern eine sorgfältige steuerliche Planung. Unsere Beratung reicht von der Ausgestaltung und Umsetzung von Konzernstrukturen bis zur Begleitung laufender Erklärungspflichten. Verrechnungspreise, Umstrukturierungen und internationale Unternehmensstrukturen werden dabei in die Gesamtbetrachtung einbezogen.

Wo Leistungen zwischen verbundenen Gesellschaften fließen, kommt Transfer Pricing hinzu.

Ihre Ansprechpartner

Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

22.09.2026, Rundschreiben Nr. 38/2026

Periodische Berichterstattung durch beauftragte Geschäftsführer – Erinnerung für das 1. Halbjahr 2026

Beauftragte Geschäftsführer müssen dem Verwaltungsrat und dem Überwachungsorgan zumindest halbjährlich über Geschäftsverlauf, Aussichten und wesentliche Geschäftsvorfälle berichten. Die Dokumentation für das erste Halbjahr 2026 sollte noch im dritten Quartal erfolgen.

02.09.2026, Rundschreiben Nr. 37/2026

Steuerbonus „hohe Kraftstoffpreise“ für Gütertransportunternehmen – Öffnung der Plattform für die Antragstellung

Die Plattform der Agentur für Zoll und Monopole für den außerordentlichen Steuerbonus zum Ausgleich der gestiegenen Dieselkosten ist offen. Anträge können vom 1. bis 15. September 2026 eingereicht werden; begünstigt sind Dieselkäufe von März bis August 2026.