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Gesellschafts- und Vertragsrecht für stabile Unternehmensstrukturen

Als interdisziplinäre Kanzlei aus Anwälten und Steuerberatern verbinden wir handelsrechtliche und steuerrechtliche Beratung. Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und Gesellschaften, Gesellschafter sowie internationale Investorengruppen begleiten wir bei Gründungen, gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen und der Weiterentwicklung ihrer Strukturen in Italien.

Codice Civile und Codice Tributario auf dem Schreibtisch der Kanzlei in Bozen Codice Civile und Codice Tributario auf dem Schreibtisch der Kanzlei in Bozen

Gründung, Strukturierung, Vertragsgestaltung

Die richtige Rechtsform, ein sorgfältig ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag und klare Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern schaffen die Grundlage für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung. Von Gesellschaftsverträgen und Satzungen bis hin zu Gesellschafter-, Handels- und Kooperationsverträgen: Klare Regelungen garantieren Sicherheit und unterstützen eine nachhaltige Unternehmensentwicklung.

Wenn sich die Struktur verändert

Kapitalmaßnahmen, Anteilsübertragungen, Umstrukturierungen und gesellschaftsrechtliche Beschlussfassungen erfordern eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung. Wir sorgen dafür, dass jeder Schritt den geltenden Vorschriften entspricht.

Besondere Gesellschaftsformen und Beteiligungsmodelle

Auch freiberufliche Gesellschaften, Benefit-Unternehmen, Sozialgenossenschaften, Baukonsortien, Konsortialgesellschaften und Public-Private-Partnership-Projekte unterliegen spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen. Im Mittelpunkt stehen die Strukturierung von Beteiligungsverhältnissen, Projektgesellschaften und Kooperationsmodellen. In diesem Kontext betreuen wir unsere Mandanten bei der Abstimmung rechtlicher, steuerlicher sowie wirtschaftlich-finanzieller Fragen.

Ihre Ansprechpartner

Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

22.09.2026, Rundschreiben Nr. 38/2026

Periodische Berichterstattung durch beauftragte Geschäftsführer – Erinnerung für das 1. Halbjahr 2026

Beauftragte Geschäftsführer müssen dem Verwaltungsrat und dem Überwachungsorgan zumindest halbjährlich über Geschäftsverlauf, Aussichten und wesentliche Geschäftsvorfälle berichten. Die Dokumentation für das erste Halbjahr 2026 sollte noch im dritten Quartal erfolgen.

02.09.2026, Rundschreiben Nr. 37/2026

Steuerbonus „hohe Kraftstoffpreise“ für Gütertransportunternehmen – Öffnung der Plattform für die Antragstellung

Die Plattform der Agentur für Zoll und Monopole für den außerordentlichen Steuerbonus zum Ausgleich der gestiegenen Dieselkosten ist offen. Anträge können vom 1. bis 15. September 2026 eingereicht werden; begünstigt sind Dieselkäufe von März bis August 2026.