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Gesellschafts- und Vertragsrecht für stabile Unternehmensstrukturen

Als interdisziplinäre Kanzlei aus Anwälten und Steuerberatern verbinden wir handelsrechtliche und steuerrechtliche Beratung. Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und Gesellschaften, Gesellschafter sowie internationale Investorengruppen begleiten wir bei Gründungen, gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen und der Weiterentwicklung ihrer Strukturen in Italien.

Gründung, Strukturierung, Vertragsgestaltung

Die richtige Rechtsform, ein sorgfältig ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag und klare Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern schaffen die Grundlage für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung. Von Gesellschaftsverträgen und Satzungen bis hin zu Gesellschafter-, Handels- und Kooperationsverträgen: Klare Regelungen garantieren Sicherheit und unterstützen eine nachhaltige Unternehmensentwicklung.

Wenn sich die Struktur verändert

Kapitalmaßnahmen, Anteilsübertragungen, Umstrukturierungen und gesellschaftsrechtliche Beschlussfassungen erfordern eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung. Wir sorgen dafür, dass jeder Schritt den geltenden Vorschriften entspricht.

Besondere Gesellschaftsformen und Beteiligungsmodelle

Auch freiberufliche Gesellschaften, Benefit-Unternehmen, Sozialgenossenschaften, Baukonsortien, Konsortialgesellschaften und Public-Private-Partnership-Projekte unterliegen spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen. Im Mittelpunkt stehen die Strukturierung von Beteiligungsverhältnissen, Projektgesellschaften und Kooperationsmodellen. In diesem Kontext betreuen wir unsere Mandanten bei der Abstimmung rechtlicher, steuerlicher sowie wirtschaftlich-finanzieller Fragen.

Ihre Ansprechpartner

Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

13.08.2026, Rundschreiben Nr. 35/2026

Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen

Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.

12.08.2026, Rundschreiben Nr. 34/2026

Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen

Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.