Verrechnungspreise – steuerlich belastbar und international abgestimmt
Konzerninterne Liefer- und Leistungsbeziehungen stehen bei Betriebsprüfungen regelmäßig im Fokus. Verrechnungspreise, die nicht sauber dokumentiert und fremdvergleichskonform gestaltet sind, werden schnell zur Schwachstelle mit erheblichen steuerlichen Konsequenzen. Dafür begleiten wir internationale Unternehmensgruppen bei der Gestaltung, Anpassung und Dokumentation ihrer Verrechnungspreissysteme nach OECD-Grundsätzen und italienischem Steuerrecht.
Wenn internationale Strukturen in Bewegung geraten
Verrechnungspreissysteme müssen bei neuen Geschäftsmodellen, Funktionsverlagerungen und internationalen Wertschöpfungsketten mit dem Unternehmen mitwachsen. Ziel ist eine konsistente steuerliche Struktur, die Doppelbesteuerungsrisiken vermeidet und den Anforderungen internationaler Unternehmensgruppen gerecht wird.
Im Mittelpunkt stehen die Entwicklung und Strukturierung von Verrechnungspreismodellen sowie die Gewinnabgrenzung zwischen Konzerngesellschaften und Betriebsstätten. Darüber hinaus erstellen wir die erforderliche Transfer-Pricing-Dokumentation nach italienischen Vorschriften einschließlich Local File und Master File und begleiten Unternehmen bei Betriebsprüfungen und Verständigungsverfahren.
Ihre Ansprechpartner
Dott. Comm. Josef Vieider
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Tel.: +39 0471 288 333
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Dott. Comm. Alessandro Zanellato
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Dott. Comm. Stefan Lanznaster
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Dott. Comm. Thomas Pichler
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Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Periodische Berichterstattung durch beauftragte Geschäftsführer – Erinnerung für das 1. Halbjahr 2026
Beauftragte Geschäftsführer müssen dem Verwaltungsrat und dem Überwachungsorgan zumindest halbjährlich über Geschäftsverlauf, Aussichten und wesentliche Geschäftsvorfälle berichten. Die Dokumentation für das erste Halbjahr 2026 sollte noch im dritten Quartal erfolgen.
Steuerbonus „hohe Kraftstoffpreise“ für Gütertransportunternehmen – Öffnung der Plattform für die Antragstellung
Die Plattform der Agentur für Zoll und Monopole für den außerordentlichen Steuerbonus zum Ausgleich der gestiegenen Dieselkosten ist offen. Anträge können vom 1. bis 15. September 2026 eingereicht werden; begünstigt sind Dieselkäufe von März bis August 2026.