Verrechnungspreise – steuerlich belastbar und international abgestimmt
Konzerninterne Liefer- und Leistungsbeziehungen stehen bei Betriebsprüfungen regelmäßig im Fokus. Verrechnungspreise, die nicht sauber dokumentiert und fremdvergleichskonform gestaltet sind, werden schnell zur Schwachstelle mit erheblichen steuerlichen Konsequenzen. Dafür begleiten wir internationale Unternehmensgruppen bei der Gestaltung, Anpassung und Dokumentation ihrer Verrechnungspreissysteme nach OECD-Grundsätzen und italienischem Steuerrecht.
Wenn internationale Strukturen in Bewegung geraten
Verrechnungspreissysteme müssen bei neuen Geschäftsmodellen, Funktionsverlagerungen und internationalen Wertschöpfungsketten mit dem Unternehmen mitwachsen. Ziel ist eine konsistente steuerliche Struktur, die Doppelbesteuerungsrisiken vermeidet und den Anforderungen internationaler Unternehmensgruppen gerecht wird.
Im Mittelpunkt stehen die Entwicklung und Strukturierung von Verrechnungspreismodellen sowie die Gewinnabgrenzung zwischen Konzerngesellschaften und Betriebsstätten. Darüber hinaus erstellen wir die erforderliche Transfer-Pricing-Dokumentation nach italienischen Vorschriften einschließlich Local File und Master File und begleiten Unternehmen bei Betriebsprüfungen und Verständigungsverfahren.
Ihre Ansprechpartner
Dott. Comm. Josef Vieider
E-Mail: vieider@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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Dott. Comm. Alessandro Zanellato
E-Mail: zanellato@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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Dott. Comm. Stefan Lanznaster
E-Mail: lanznaster@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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Dott. Comm. Thomas Pichler
E-Mail: pichler@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.
Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen
Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.