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Verrechnungspreise – steuerlich belastbar und international abgestimmt

Konzerninterne Liefer- und Leistungsbeziehungen stehen bei Betriebsprüfungen regelmäßig im Fokus. Verrechnungspreise, die nicht sauber dokumentiert und fremdvergleichskonform gestaltet sind, werden schnell zur Schwachstelle mit erheblichen steuerlichen Konsequenzen. Dafür begleiten wir internationale Unternehmensgruppen bei der Gestaltung, Anpassung und Dokumentation ihrer Verrechnungspreissysteme nach OECD-Grundsätzen und italienischem Steuerrecht.

Ausblick aus dem Büro von PDC Alliance auf die Bozner Altstadt Ausblick aus dem Büro von PDC Alliance auf die Bozner Altstadt

Wenn internationale Strukturen in Bewegung geraten

Verrechnungspreissysteme müssen bei neuen Geschäftsmodellen, Funktionsverlagerungen und internationalen Wertschöpfungsketten mit dem Unternehmen mitwachsen. Ziel ist eine konsistente steuerliche Struktur, die Doppelbesteuerungsrisiken vermeidet und den Anforderungen internationaler Unternehmensgruppen gerecht wird.

Fließende Papierstruktur als Symbol für Wissen und Entwicklung Fließende Papierstruktur als Symbol für Wissen und Entwicklung

Im Mittelpunkt stehen die Entwicklung und Strukturierung von Verrechnungspreismodellen sowie die Gewinnabgrenzung zwischen Konzerngesellschaften und Betriebsstätten. Darüber hinaus erstellen wir die erforderliche Transfer-Pricing-Dokumentation nach italienischen Vorschriften einschließlich Local File und Master File und begleiten Unternehmen bei Betriebsprüfungen und Verständigungsverfahren.

Ihre Ansprechpartner

Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

22.09.2026, Rundschreiben Nr. 38/2026

Periodische Berichterstattung durch beauftragte Geschäftsführer – Erinnerung für das 1. Halbjahr 2026

Beauftragte Geschäftsführer müssen dem Verwaltungsrat und dem Überwachungsorgan zumindest halbjährlich über Geschäftsverlauf, Aussichten und wesentliche Geschäftsvorfälle berichten. Die Dokumentation für das erste Halbjahr 2026 sollte noch im dritten Quartal erfolgen.

02.09.2026, Rundschreiben Nr. 37/2026

Steuerbonus „hohe Kraftstoffpreise“ für Gütertransportunternehmen – Öffnung der Plattform für die Antragstellung

Die Plattform der Agentur für Zoll und Monopole für den außerordentlichen Steuerbonus zum Ausgleich der gestiegenen Dieselkosten ist offen. Anträge können vom 1. bis 15. September 2026 eingereicht werden; begünstigt sind Dieselkäufe von März bis August 2026.