M&A sowie Umgründungen – Veränderungen erfolgreich gestalten
Verschmelzungen, Spaltungen, Einbringungen sowie Unternehmenskäufe und -verkäufe erfordern ein Zusammenspiel aus Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und wirtschaftlicher Planung. Wer diese Bereiche von Anfang an zusammendenkt, schafft die Grundlage für eine erfolgreiche Transaktion.
Von der Strategie bis zum Closing
Wir begleiten den gesamten Transaktionsprozess von der strategischen Vorbereitung über Transaktionsstruktur, Vertragsgestaltung und Verhandlung bis zu Signing, Closing und Post-Merger-Integration. Kaufpreismechanismen, wirtschaftliche Zielsetzungen und die Koordination aller Beteiligten werden dabei sorgfältig aufeinander abgestimmt.
Unternehmen, Unternehmensgruppen, Gesellschafter, Investoren und Unternehmerfamilien mit Italienbezug begleiten wir auch bei komplexen Strukturveränderungen. Dazu zählen nationale und grenzüberschreitende Reorganisationen, Carve-outs, Konzernneuordnungen, Nachfolgetransaktionen und weitere außerordentliche Maßnahmen.
Ihre Ansprechpartner
Dott. Comm. Josef Vieider
E-Mail: vieider@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
Zum Profil →
Dott. Comm. Alessandro Zanellato
E-Mail: zanellato@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
Zum Profil →
Dott. Comm. Stefan Lanznaster
E-Mail: lanznaster@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
Zum Profil →
Dott. Comm. Thomas Pichler
E-Mail: pichler@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
Zum Profil →
Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.
Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen
Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.