Menu

M&A sowie Umgründungen – Veränderungen erfolgreich gestalten

Verschmelzungen, Spaltungen, Einbringungen sowie Unternehmenskäufe und -verkäufe erfordern ein Zusammenspiel aus Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und wirtschaftlicher Planung. Wer diese Bereiche von Anfang an zusammendenkt, schafft die Grundlage für eine erfolgreiche Transaktion.

Personen in einem offenen Unternehmensumfeld mit Blick auf die Skyline Personen in einem offenen Unternehmensumfeld mit Blick auf die Skyline

Von der Strategie bis zum Closing

Wir begleiten den gesamten Transaktionsprozess von der strategischen Vorbereitung über Transaktionsstruktur, Vertragsgestaltung und Verhandlung bis zu Signing, Closing und Post-Merger-Integration. Kaufpreismechanismen, wirtschaftliche Zielsetzungen und die Koordination aller Beteiligten werden dabei sorgfältig aufeinander abgestimmt.

Häufig ist die Umgründung der erste Schritt der Unternehmensnachfolge.

Steuerberatung Bozen: Ablage mit Jahresabschluss- und Buchhaltungsunterlagen Steuerberatung Bozen: Ablage mit Jahresabschluss- und Buchhaltungsunterlagen

Unternehmen, Unternehmensgruppen, Gesellschafter, Investoren und Unternehmerfamilien mit Italienbezug begleiten wir auch bei komplexen Strukturveränderungen. Dazu zählen nationale und grenzüberschreitende Reorganisationen, Carve-outs, Konzernneuordnungen, Nachfolgetransaktionen und weitere außerordentliche Maßnahmen.

Ihre Ansprechpartner

Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

22.09.2026, Rundschreiben Nr. 38/2026

Periodische Berichterstattung durch beauftragte Geschäftsführer – Erinnerung für das 1. Halbjahr 2026

Beauftragte Geschäftsführer müssen dem Verwaltungsrat und dem Überwachungsorgan zumindest halbjährlich über Geschäftsverlauf, Aussichten und wesentliche Geschäftsvorfälle berichten. Die Dokumentation für das erste Halbjahr 2026 sollte noch im dritten Quartal erfolgen.

02.09.2026, Rundschreiben Nr. 37/2026

Steuerbonus „hohe Kraftstoffpreise“ für Gütertransportunternehmen – Öffnung der Plattform für die Antragstellung

Die Plattform der Agentur für Zoll und Monopole für den außerordentlichen Steuerbonus zum Ausgleich der gestiegenen Dieselkosten ist offen. Anträge können vom 1. bis 15. September 2026 eingereicht werden; begünstigt sind Dieselkäufe von März bis August 2026.