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Steuerliche Compliance für rechtssichere Aktivitäten in Italien

Meldepflichten und Fristen: Das italienische Steuerrecht stellt Unternehmen vor zahlreiche Anforderungen. Für italienische Gesellschaften, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten ausländischer Unternehmen übernehmen wir die laufende steuerliche Compliance und sorgen für die ordnungsgemäße Erfüllung aller steuerlichen Pflichten.

Digitaler Arbeitsplatz mit Notizen und effizienter Aufgabenorganisation Digitaler Arbeitsplatz mit Notizen und effizienter Aufgabenorganisation

Steuererklärungen, Fristen und Behördenkommunikation

Die Erstellung und Einreichung italienischer Steuererklärungen, die laufende Steuerüberwachung sowie die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden gehören zu den zentralen Bestandteilen einer verlässlichen Tax Compliance. Ziel ist eine rechtssichere und fristgerechte Abwicklung sämtlicher steuerlicher Verpflichtungen.

Compliance im Zusammenspiel mit Unternehmensstruktur und Rechnungslegung

Steuerliche Compliance lässt sich nicht isoliert betrachten. Die enge Abstimmung mit Rechnungslegung und Unternehmensstruktur ermöglicht es, Risiken frühzeitig zu erkennen und steuerliche Pflichten konsistent und nachvollziehbar umzusetzen.

Wirtschaftszeitung Il Sole 24 Ore – laufende Auswertung steuerlicher Neuerungen Wirtschaftszeitung Il Sole 24 Ore – laufende Auswertung steuerlicher Neuerungen

Besondere Anforderungen bei speziellen Rechtsformen

Konsortien, Konsortialgesellschaften, Genossenschaften und genossenschaftliche Verbundstrukturen unterliegen spezifischen steuerlichen Anforderungen nach italienischem Recht. Hier unterstützen wir mit langjähriger Erfahrung und fundiertem Fachwissen. Steuerstreitverfahren sowie außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren mit Finanzbehörden werden im gesonderten Fachbereich Tax Litigation betreut.

Ihre Ansprechpartner

Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

22.09.2026, Rundschreiben Nr. 38/2026

Periodische Berichterstattung durch beauftragte Geschäftsführer – Erinnerung für das 1. Halbjahr 2026

Beauftragte Geschäftsführer müssen dem Verwaltungsrat und dem Überwachungsorgan zumindest halbjährlich über Geschäftsverlauf, Aussichten und wesentliche Geschäftsvorfälle berichten. Die Dokumentation für das erste Halbjahr 2026 sollte noch im dritten Quartal erfolgen.

02.09.2026, Rundschreiben Nr. 37/2026

Steuerbonus „hohe Kraftstoffpreise“ für Gütertransportunternehmen – Öffnung der Plattform für die Antragstellung

Die Plattform der Agentur für Zoll und Monopole für den außerordentlichen Steuerbonus zum Ausgleich der gestiegenen Dieselkosten ist offen. Anträge können vom 1. bis 15. September 2026 eingereicht werden; begünstigt sind Dieselkäufe von März bis August 2026.