Split Payment 2026 – Liste der betroffenen Kunden ab 1. Jänner 2026
Das Verfahren der gespaltenen MwSt-Zahlung (Split payment) ist bekanntlich mit Wirkung 1. Juli 2025 für Umsätze gegenüber an der Mailänder Börse notierten Gesellschaften (FTSE MIB) abgeschafft worden. Für öffentliche Körperschaften und von diesen beherrschte Unternehmen bleibt es weiterhin aufrecht, und zwar – sofern nicht in den nächsten Monaten weitere Verlängerungen verfügt werden – vorerst bis zum 30. Juni 2026. Dann läuft die einschlägige Genehmigung durch die EU aus.
Mit einer Verordnung vom 20. Oktober 2025 hat das Finanzministerium die Liste der Unternehmen und Körperschaften veröffentlicht, für welche das Verfahren auch noch ab 1. Jänner 2026 anwendbar ist. Am 7. Jänner 2026 wurde die Aufstellung nochmals korrigiert. Die Liste der betroffenen Unternehmen ist unter der nachstehenden Internetadresse einsehbar, und es ist zu empfehlen, im Zweifelsfall zu überprüfen, ob der eigene Kunde noch in der Liste aufscheint, zumal bei Anwendung des Verfahrens bekanntlich auf die Zahlung der MwSt verzichtet werden muss:
https://www1.finanze.gov.it/finanze/split_payment/public/#/#testata
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dott. Comm. Josef Vieider
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